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Brief kommt zurück

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Wann Dienstleister erneut Porto übernehmen

Wann geht ein Brief an den Absender zurück?

Foto:  Andrea Warnecke (dpa)

Das Prinzip der Post ist denkbar einfach: Ein Brief wird abgeschickt und kommt beim Empfänger an. Doch was passiert, wenn die Sendung wieder zurückkommt? Es kommt auf den Einzelfall an.

Düsseldorf (dpa/tmn) - Der Name und die Adresse stimmen, aber der Brief kommt dennoch zurück. In so einem Fall kann der Absender den Brief in der Regel auf Kosten des Dienstleisters erneut verschicken. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Zur Rücksendung eines Briefs kann es aus verschiedenen Gründen kommen: Beispielsweise, wenn der Briefträger den Namen des Empfängers weder am Briefkasten noch auf dem Klingelschild finden konnte. Nach Angaben der Deutschen Post sind Mitarbeiter angehalten, Briefe nicht auf Verdacht zuzustellen. Ist der Empfänger also unklar, geht der Brief an den Absender zurück. Dieser kann sich dann an den Kundenservice des Dienstleisters wenden. Die Mitarbeiter prüfen den Einzelfall.

Trifft den Absender keine Schuld, kommt nach Angaben der Verbraucherschützer der Dienstleister meist für die erneute Frankierung auf. Ansonsten kann er nur darauf hoffen, dass der Dienstleister die Kosten aus Kulanz übernimmt. (dpa)

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Wann wird ein Brief zurückgeschickt?

Die Brieflaufzeit in Deutschland beträgt innerhalb Deutschlands auf dem Festland „E + 1“, was „Einwurftag + 1 Werktag“ bedeutet. Die Zustellquote der Brieflaufzeit „E+1“ bei der Deutschen Post beträgt 95%. Das heißt, dass 95% der Briefe und Postkarten am nächsten Werktag beim Empfänger ankommen.

Wann ist ein Brief unzustellbar?

Unzustellbare Sendung Die Sendung konnte dem Empfänger aus einem der folgenden Gründe nicht zugestellt werden: – Weggezogen – Empfänger konnte nicht ermittelt werden – Adressfehler – Gestorben – Firma erloschen – Briefkasten/Postfach wird nicht geleert –> Die Sendung wird zur taxfreien Retoure.

Warum wurde Brief an mich zurück geschickt?

Die wichtigsten Gründe für eine Rücksendung sind: fehlende Frankierung. Unterfrankierung. fehlerhafte Empfängeradresse.

Wie funktioniert Zurück an Absender?

Am besten schreibt man auf den Briefumschlag: Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung. Damit die Post den Brief nicht noch einmal zurückbringt, kann es hilfreich sein, die eigene Adresse vorher mit einem Aufkleber unkenntlich zu machen.