Was bedeutet das z in russland

Das russische "Z"-Symbol, Propaganda-Zeichen für den Angriffskrieg gegen die Ukraine, wird nun auch in Brandenburg und Berlin strafrechtlich verfolgt. Was es rechtlich bedeutet, wenn ein Buchstabe zum verbotenen Symbol wird. Von Simon Wenzel

Am Montag hat der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) auf Anfrage von rbb|24 bestätigt, dass das "Z"-Symbol der russischen Propaganda in Brandenburg strafrechtlich verfolgt wird. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" berichtet, dass das auch Berlin der Fall sei, Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte das der Zeitung mitgeteilt. Die Senatsbehörde wollte sich am Montag auf rbb-Anfrage allerdings nicht mehr dazu äußern.

"Wenn das Z im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg verwendet wird, erfüllt das den Anfangsverdacht einer Straftat", sagt Stübgen und dagegen würden die Behörden ermitteln. Maximal mögliche Strafe in der Theorie: 3 Jahre Gefängnis. Eine rechtliche Grundlage hat das Verbot, aber in der Praxis könnte es viele Grenzfälle geben - das "wenn" am Anfang von Stübgens Aussage ist das entscheidende Wort.

Das bedeutet das "Z" in Russland

Das "Z" ist eine der Markierungen auf den russischen Panzern, die beim Angriffskrieg auf die Ukraine genutzt werden. Es wird inzwischen aber anscheinend auch auf Autos, Kleidungsstücken oder in Form von Flashmobs in Russland zur Unterstützung der Armee im Krieg genutzt. Vom russischen Verteidigungsministerium soll das "Z" mit "Za Pobedu", zu Deutsch: "Auf den Sieg" gleichgesetzt worden sein. Eine andere Lesart besagte zunächst, dass es für "Zapad", also "Westen" stehen sollte, damit könnte die Richtung der Truppenbewegung in der Ukraine gemeint sein.

Bundesweite Verbotsgrundlage per Strafgesetzbuch gibt es längst

Dass Berlin, Brandenburg und andere Bundesländer die Strafverfolgung ankündigen, heißt nicht, dass es in diesen Bundesländern jetzt ein neues Gesetz gibt, in dem steht, dass das "Z" per se verboten ist. (Das wäre bei einem Buchstaben des römischen Alphabets hierzulande wahrscheinlich auch schwierig.) Tatsächlich geht es um einen bundesweites Strafgesetz-Paragrafen, der schon lange existiert und jetzt neu auf den Buchstaben "Z" als Propaganda-Symbol angewandt werden soll.

Der §140 des Strafgesetzbuchs besagt - vereinfacht ausgedrückt - dass das Billigen von bestimmten Straftaten ebenfalls strafbar ist. Man stellt sich in diesem Fall moralisch hinter den oder die Täter:in. Zu den Straftaten, auf die sich §140 bezieht, zählen unter anderem Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, also Kriegsverbrechen und Angriffskriege.

Dieses Gesetz als solches ist nicht neu, im Gegenteil: Es existiert im Grundsatz seit 1953, erklärt Strafrechts-Expertin Anna Albrecht von der Universität Potsdam. Neu sei, dass "die Ministerien jetzt die Auffassung geäußert haben, dass das 'Z'-Symbol unter Umständen eine solche Straftat sein könnte", sagt Albrecht.

Zorro muss keinen neuen Fecht-Schwung lernen

Was in der Theorie noch logisch klingt, dürfte in in der praktischen Handhabe schwierig werden. Laut der Expertin muss aus der Verwendung des "Z" "eindeutig" abzulesen sein, dass es als Befürwortung des russischen Krieges in der Ukraine gemeint sei und zwar - und das ist entscheidend - für einen "durchschnittlichen Empfänger". Maßgeblich sei noch nicht mal, wie es von dem Menschen gemeint sei, der das Symbol verwende oder wie es ein bestimmter Empfänger subjektiv warnehmen könnte, sondern was eine Durchschnittsperson daraus schließen würde.

Dabei kann dann eine Rolle spielen, wie das Z optisch dargestellt ist (Die Zeitung "Zeit" muss zum Beispiel nicht ihr Logo ändern), in welchem bildlichen Zusammenhang es steht und auch die Größe kann eine Rolle spielen. Ist zum Beispiel ein kleines Z am Auto angebracht, heißt das noch lange nicht, dass es strafbar ist. "Das könnte ja erstmal alles bedeuten, ein Hinweis auf den Vornamen des Kindes, einen Film oder so", sagt Anna Albrecht. Wenn daneben aber ein Bild von Vladimir Putin angebracht wäre oder die russische Flagge, dann wäre der Fall viel klarer. Ein Grenzfall könnte zum Beispiel ein sehr großes "Z" in der Heckscheibe sein. Das kann aufgrund der aktuellen Weltlage und vorbildhaften Fotos aus Russland in den sozialen Netzwerken möglicherweise reichen als strafwürdiges Symbol.

Andersrum ist damit klar, dass die Versicherung "Zurich" ihr Logo (ein weißes Z auf blauem Hintergrund) nicht hätte ändern müssen (was sie Medienberichten zufolge vorhat), da es eindeutig ihr Logo geblieben wäre und der notwendige Kontext zum Krieg in Russland hier nicht gegeben war. Auch Zorro-Fans dürfen weiter Merchandising Produkte tragen und das filmische Abbild der Romanfigur muss nicht im Nachhinein einen neuen Fecht-Schwung üben.

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§140 war bisher kaum relevant - Nazi-Symbole sind verfassungswidrig

Mit der angekündigten Strafverfolgung des russischen Propaganda-Symbols könnte eine Straftat wichtiger werden, die bisher in der deutschen Kriminalitätsstatistik kaum eine Rolle spielt. 2020 gab es bundesweit gerade einmal 148 polizeilich registrierte Fälle von solchen "Belohnungen und Billigungen", davon führten nur 15 zu Verurteilungen. Das geht aus den Statistiken des Bundeskriminalamtes hervor.

"Die praktische Relevanz bisher ist unglaublich gering", sagt Strafrechtlerin Albrecht. Sie erwartet einen deutlichen Anstieg, aber nicht nur wegen der nun verbotenen Symbolik: "Die Bedeutung wird steigen, auch unabhängig vom "Z" Symbol, wenn wir uns ansehen, was in den sozialen Medien geschieht", sagt Albrecht.

Dass ein einzelner Buchstabe als aussagekräftiges Symbol im Kontext dieses Straftatbestandes verfolgt wird, sei neu. Denn die jetzige Auslegung von §140 ist nicht zu verwechseln mit NS-Symboliken. Diese werden als "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" eingestuft, ein anderer Paragraf (86a). Unter den ließe sich das russische "Z" allerdings vorerst nicht einorden, erklärt die Strafrecht-Expertin, weil es keine konkrete Organisation gebe, die das "Z" als Symbol verwende. Damit das ginge, müsste theoretisch zunächst die Europäische Union eine bestimmte russische Organisation als Terrororganisation einstufen und das "Z" als deren Symbol.

Drei Jahre Gefängnis? Eher unwahrscheinlich

Das Gesetz sieht in der Theorie bis zu drei Jahren Gefängnis vor. Das ist für ein Strafgesetz kein hohes Strafmaß, klingt aber dennoch abschreckend. Anna Albrecht spricht juristisch vom "Bereich weniger schwerwiegender Kriminalität". Deswegen sei es auch nicht wahrscheinlich, dass viele Menschen dieses maximale Strafmaß bekommen.

Bei Personen, die zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, würde das Verfahren üblicherweise gegen Auflagen eingestellt oder es gebe eine Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe wäre die Ausname, die vor allem bei bereits in Erscheinung getretenen Straftätern ausgesprochen würde.

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Beitrag von Simon Wenzel

33 Kommentare

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  1. 33.Martin BrackFRIESACKDienstag, 29.03.2022 | 12:28 Uhr

    Was mich stört, ist die selektive Auswahl der Zeichen. Aggressive Angriffskriege haben auch andere Nationen geführt. Folgt man der Logik, so müssten US-amerikanische, militärische Hoheitszeichen ebenso verboten werden. Im Irakkrieg gab es auch Erkennungszeichen am Kriegsgerät. Und auch dieser Krieg forderte Tausende zivile Opfer, es wurde gefoltert, es gab viele Kriegsverbrechen, er war völkerrechtswidrig und ein Angriffskrieg. Selbst Wehrmachtszeichen, die im zweiten Weltkrieg benutzt wurden, sind straffrei. Rechtsstaatlich wird es nur, wenn das Recht gleichermaßen angewendet wird. Ich spreche mich klar gegen Angriffskriege aus, gegen alle, egal wer sie führt. Und deren Erkennungszeichen sollten alle verboten werden. Es gibt keine guten Kriege, außer echte Verteidigungskriege, wie der der Ukraine gegen Russland. Aber auch hier gelten Gesetze und Regeln. Wer diese bricht, ist zu verurteilen.

  2. 32.LampeBerlinDienstag, 29.03.2022 | 11:21 Uhr

    Antwort auf [Berliner Ukrainer] vom 28.03.2022 um 21:51

    Von jemand, der ein Problem mit dem Sieg der Alliierten, und zwar einschließlich der Sowjetunion, über Nazi-Deutschland hat, lasse ich mich nicht über Geschichte, Frieden, Freiheit, Demokratie oder Menschenrecht belehren!

  3. 31.April Berlin Dienstag, 29.03.2022 | 11:04 Uhr

    Antwort auf [Nick] vom 28.03.2022 um 23:33

    Ich stehe zu dem was ich geschrieben habe. Eine Demokratie muss sowas aushalten, ansonsten ist es keine Demokratie, sorry.

  4. 30.LampeBerlinDienstag, 29.03.2022 | 11:01 Uhr

    Antwort auf [Motte ] vom 29.03.2022 um 10:26

    "Das Böse an sich", "das menschenverachtende Zeichen". Was soll das? Sind wir hier in der Kirche? Ich wünschte, die Menschen würden sich die jüngste Geschichte Europas ansehen und das Tun aller Beteiligten rational bewerten, anstatt solches hochgestochenen, vermeintlich moralisch unangreifbaren, fast schon religiösen Geschwurbels. Es eignet sich nicht als Grundlage von zielorientierte Politik, sondern nur dazu Hysterie zu schüren. Und da als Antwort jetzt vermutlich irgendwo was von "kaltherzigkeit", "Putin-Versteher" oder dergleichen kommt: Natürlich verurteilt auch der rational denkende Mensch das Töten von Zivilisten. Er fragt sich aber warum es geschehen ist, und wie es in Zukunft zu verhindern sei, anstatt sich mit Moralismen in eine Stimmung hineinzupeitschen, in der nur noch eine Antwort erlaubt ist: Krieg mit Russland.

  5. 29.Motte Elbe/Elster Dienstag, 29.03.2022 | 10:26 Uhr

    Wer den Angriffskrieg gutheißt und die Demokratie als Lebensgrundlage genießt, der hat nichts verstanden und nichts gelernt. Das „Z“ steht gegen uns alle, es ist die Dekadenz der Vergangenheit, das Böse an sich, das menschenverachtende Zeichen, ein den Tod bringendes Zeichen. Wer sollte dieses Zeichen denn bei uns auf Kirchen und Mauern schmieren, während Kinder, Schwangere, erschossen werden, während Raketen auf Krankenhäuser abgefeuert werden? Das wäre ja so, als würde man das Hakenkreuz auf Fenster und Türen schmieren, während überall im Namen des Hakenkreuzes gemordet wird, natürlich mit Allmachtsfantasien. Was sollen denn das für Menschen sein, die dieses Zeichen tatsächlich relativieren wollen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Menschen in einer demokratischen Gesellschaft tun, jedenfalls nicht 99,9% der Bevölkerung.

  6. 28.Chris MOL SRBDienstag, 29.03.2022 | 08:39 Uhr

    Das Führen verfassungsfeindlicher Symbole, egal in welcher Richtung, lehne ich grundweg ab. Es bedeutet für mich, dass verblendete Menschen Sympathie bekunden, für Dinge welche Freiheit u. Demokratische Grundordnung des Einzelnen und ganzer Länder ausmachen, aber sie vernichten wollen. Ich sehe aber die Gefahr, dass nur Verbote nichts bringen. Es muss, damit es erst gar nicht soweit kommt, Überzeugungsarbeit auf breiter Ebene durch Aufklärung geleistet werden mit historischen Hintergründen.

  7. 27.karlMaxberlinDienstag, 29.03.2022 | 06:37 Uhr

    Antwort auf [Berliner Ukrainer] vom 28.03.2022 um 21:51

    Oje, Vorsicht! Weil ich, als Nachkomme , von der Roten Armee befreiter Antifaschisten, den Tag (die Tage) der Befreiung gedenke, bin ich doch kein Putin Fan! Da verwechslen Sie etwas! Und ja, ich werde diesen Tag wieder mit Blumen an den Ehrenmahlen verbringen!

  8. 26.PazifistBerlinDienstag, 29.03.2022 | 06:36 Uhr

    Antwort auf [et] vom 28.03.2022 um 21:59

    Ja, es bleibt zu hoffen, dass in der Zukunft alle Angriffskriege geächtet und strafrechtlich verfolgt werden. "Es wäre durchaus eine Strafanzeige möglich. Das ist damals vereinzelt wohl auch geschehen, die Anzeigen wurden aber von der Bundesanwaltschaft mit der Begründung abgewiesen, es sei kein Angriffskrieg gewesen."
    http://www.ag-friedensforschung.de/themen/NATO-Krieg/anzeige.html

  9. 25.tobergMontag, 28.03.2022 | 23:38 Uhr

    Antwort auf [April ] vom 28.03.2022 um 23:20

    Auf die Aussage kommt es an! Wer nur Zorro kennt und sich für nix anderes interessiert, der sieht nur Zorro. Die Schriftart und Verwendung ist aktuell aber in diesen Fällen eine andere.
    Das Zoroo Z ist echt aber wirklich anders und wird meist in Kombination und im Kontext dessen Comic-Arts verwendet.

  10. 24.tobergMontag, 28.03.2022 | 23:34 Uhr

    Antwort auf [et] vom 28.03.2022 um 21:59

    Einen Angriffskrieg im ureigentlichen Sinne als letzte in Europa ja wohl Deutschland damals unter der Nazizeit. Eben aus diesem Hintergrund heraus entstand unser Grundgesetzt. Der letzte Krieg in Europa war der Jugowlawienkrieg. Aber das war kein Angriffskrieg, sondern ein Bürgerkrieg unter den ehemals jugoslawischen Nationalitäten. Und die hatten und haben kein solch ein Grundgesetz wie Deutschland!

  11. 23.NickMontag, 28.03.2022 | 23:33 Uhr

    Antwort auf [April ] vom 28.03.2022 um 23:20

    "...aber mal ehrlich, alles verbieten macht auch keine Demokratie aus." Ab sofort fahren wir alle über Rot, ermorden unseren Nachbar, weil der uns nicht zum BBQ eingeladen hat...

    Scherz beiseite, haben sie sich ihren Gedanken mal bis zum Ende durchgespielt? Ich hoffe nicht.

  12. 22.April Berlin Montag, 28.03.2022 | 23:20 Uhr

    Also mich erinnert dieses Z eher an Zorro. Wenn man das irgendwo sah wusste man, dass er dort war... aber mal ehrlich, alles verbieten macht auch keine Demokratie aus.

  13. 21.HannahMontag, 28.03.2022 | 23:04 Uhr

    Antwort auf [Ungläubiger] vom 28.03.2022 um 22:22

    Und wer entscheidet das? Sie? Ö-Recht 1. Semester, Grundrechte. Artikel 2 Absatz 1 GG erlaubt jede Handlung, wenn sie nicht auf eine Schranke stößt. Aber sie gilt garantiert nicht, weil Sie meinen, daß jemand ein unsoziales Arschloch ist. Das subsumiert sich unter den Bereich der Willkür.

  14. 20.MartinaBerlinMontag, 28.03.2022 | 22:54 Uhr

    Antwort auf [Berliner Ukrainer] vom 28.03.2022 um 21:51

    Ja ist richtig. Der 8. /9.Mai markiert den Sieg über den deutschen Faschismus. Die Befreiung Europas vom deutschen Faschismus. Kann man schon mal feiern so einen Tag. Zumal wenn man aus Russland kommt. Da hatte der deutsche Faschismus um die 20 Millionen abgeschlachtet. Es hat ja nicht Stalin Berlin befreit. Es waren die Söhne, Töchter, Mütter, Väter, Onkel, Brüder, Schwestern, Cousinen und Cousins, die Freundinnen und Freunde, Ehefrauen und Ehemänner. Ganz normale Menschen halt. Und deren Angehörige, die die sich an diese Menschen noch erinnern, die kommen am 8. und 9. Mai zum Beispiel in den Treptower Park und legen Blumen nieder.
    So wie ich. Erst 15 Jahre nach diesem Sieg über den deutschen Faschismus geboren.

  15. 19.VerwaltungsfreundMontag, 28.03.2022 | 22:46 Uhr

    Einmal zur allgemeinen Kenntnis der Text der Vorschrift:

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten

    Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
    1.
    belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
    2.
    in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  16. 18.NickMontag, 28.03.2022 | 22:46 Uhr

    Antwort auf [et] vom 28.03.2022 um 21:59

    Gegenfrage: Wer führt jetzt gerade einen Angriffskrieg in Europa?

  17. 17.HannahMontag, 28.03.2022 | 22:40 Uhr

    Antwort auf [Gerd Glaudino] vom 28.03.2022 um 21:39

    Richtig, Gerd! Das unterscheidet eine Diktatur von einer sich selbst achtenden Demokratie. Selbst eine Lüge ist in der Demokratie erlaubt. Die Demokratie widerlegt sie und verbietet sie nicht.

    Was heißt Z auf Russisch?

    Russische Panzer in der Ukraine sind oft mit einem "Z" versehen, in Russland taucht es immer öfter auf. Das bedeutet der Buchstabe - den es im kyrillischen Alphabet gar nicht gibt.

    Was bedeutet der Buchstabe Z?

    Der Ursprung des Buchstabens in der protosinaitischen Schrift ist das Symbol Ze, das eine Stichwaffe symbolisiert. Im phönizischen Alphabet wurde der Buchstabe leicht abgewandelt und bekam den Namen Zajin (Sajin), das Dolch oder Waffe bedeutet.
    Das „Z“-Symbol steht bereits als Synonym für den russischen Krieg gegen die Ukraine.

    Hat das russische Alphabet ein Z?

    Im Russischen wird das kyrillische Alphabet verwendet. Den Buchstaben "Z" gibt es dort nicht. Das "Z" stammt aus dem lateinischen Alphabet, womit unter anderem wir im Deutschen schreiben. Meist dient "Z" der Umschrift vom kyrillischen ins lateinische Alphabet.