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Aufsteller vor einem Restaurant (Archivbild): In der Gastronomie werden häufig Teilzeitstellen angeboten. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder) Schlagzeilen Alle DSV-Adler fällt für Neujahrsspringen ausKatja Burkard begeistert im BikiniDas steht in Trumps SteuerunterlagenRettungskräfte sauer wegen ZDF-ZweiteilerTemperaturrekorde an Silvester?Infarkt: Schock für Ex-Oranje-StarBöller-Checkliste rettet KörperteileEnergieversorger rät Kundin zur LügeSohn vermisst – Mutter verweigert HilfeMonaco: Charlène und Albert in TrauerBöller-Schlacht in BerlinLeni Klum teilt pikante FotosFühren Sie Ihr Volk durch die Epochen - jetzt spielen! Alle Schlagzeilen anzeigen Mehr anzeigen Anzeige Loading... Loading... Loading... Wer nicht Vollzeit arbeiten kann oder will, kann vor der Frage stehen, ob ein Minijob oder eine Teilzeitstelle das Richtige ist. Was sich für wen eignet. Das Wichtigste im Überblick
Geld verdienen, ohne Steuern und Abgaben zahlen zu müssen, klingt verlockend. Und mit einem Minijob ist das auch machbar. Doch wie lohnenswert ist es wirklich, einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen? Wäre ein Teilzeitjob nicht die bessere Alternative?Wir erklären, wie sich Minijob und Teilzeit unterscheiden, was für und was gegen die beiden Modelle spricht und was vor allem Frauen bedenken sollten. Teilzeit oder Minijob: Was ist der Unterschied?Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob. Auch eine geringfügige Beschäftigung wie der Minijob ist eine Teilzeitbeschäftigung. Sozialrechtlich gibt es aber schon Unterschiede. Denn wer maximal 520 Euro im Monat verdient, ist nicht sozialversicherungspflichtig. Minijobber müssen lediglich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Davon können sie sich aber befreien lassen. Kranken- und pflegeversichert sind Minijobber nicht. Auch haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mehr dazu lesen Sie hier. Verdienen Sie mehr als 520 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr, gelten Sie nicht mehr als Minijobber und müssen Sozialabgaben leisten. Bis zur Verdienstgrenze von 1.600 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) zahlen Sie allerdings reduzierte Beiträge. Das nennt sich dann Midijob, eine weitere Art der Teilzeitbeschäftigung.
Dabei gilt: Je näher Sie mit Ihrem Verdienst an die Obergrenze rücken, desto stärker gleichen sich die Abgaben an die regulären Beitragssätze an. Nehmen Sie in Teilzeit mehr als den steuerlichen Grundfreibetrag ein, werden neben den Versicherungsbeiträgen auch Steuern fällig. Was ist besser – Teilzeit oder Minijob?Das kommt darauf an, was Sie mit Ihrer Arbeit bezwecken. Sind Sie bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt und suchen eine zusätzliche Einnahmequelle, bietet sich ein Minijob an, weil keine Sozialabgaben anfallen. Auch Menschen, die noch nicht oder nicht mehr voll im Berufsleben stehen, wie Studierende, Schüler oder Rentner können über einen Minijob nachdenken. Wer allerdings im erwerbsfähigen Alter ist, sollte sein Geld nicht ausschließlich per Minijob verdienen. Minijobbern droht die AltersarmutDenn er bringt Ihnen mit der Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat keine finanzielle Sicherheit. Schon gar nicht langfristig: Denn bei einem solchen Niedriglohn dürfte es nicht nur unmöglich sein, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen, Sie erwerben auch nur einen sehr geringen gesetzlichen Rentenanspruch. Lesen Sie hier, wie Sie Teilzeit und Minijob kombinieren können. Lassen Sie sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, haben Sie überhaupt keine Ansprüche aus dieser Beschäftigung. Die Altersarmut ist vorprogrammiert. Ist der Minijob Ihre einzige Verdienstquelle, sind Sie zudem nicht kranken- und pflegeversichert. Sie müssen sich anderweitig krankenversichern – zum Beispiel freiwillig gesetzlich oder privat oder über eine beitragsfreie Familienversicherung. Auch gibt es kein Arbeitslosengeld und bei Schwangerschaft lediglich ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro. Sobald Sie 520,01 Euro verdienen, kommen Sie hingegen in den Genuss von Sozialleistungen:
Zudem stehen die Chancen auf die Rückkehr in einen Vollzeitjob bei Beschäftigungen oberhalb der Minijob-Grenze deutlich besser. Minijobs haben laut einer Studie des Familienministeriums hingegen eine "schnell einsetzende und hohe Klebewirkung". Sprich: einmal Minijob, fast immer Minijob.
Lohnt sich Teilzeit oder Minijob mehr?Ein Problem bei der Entscheidung zwischen Teilzeit oder Minijob: Finanziell lohnen sich mehr Arbeitsstunden nicht immer. Denn vom zusätzlichen Verdienst bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben oft kaum etwas übrig.
"Das Zusammenwirken im deutschen Steuer-, Abgaben- und Transfersystem trägt dazu bei, dass viele Frauen und Mütter sowie zahlreiche Beschäftigte insbesondere im Niedriglohnsektor in Kleinstjobs, geringfügiger Beschäftigung oder Teilzeit mit niedriger Stundenzahl gefangen sind – ein Mehr an Arbeit lohnt sich finanziell häufig nicht", heißt es in einer Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Meistgelesen Neue Erdgasreserven entdeckt Schauspieler Hans Peter Hallwachs ist tot Anzeige Loading... Loading... Loading...
Zwar gibt es demnach keine Konstellation, in der der Staat den kompletten Hinzuverdienst einkassiert, je nach Ihrer persönlichen und familiären Situation wird der Mehraufwand eines Teilzeitjobs aber nicht angemessen honoriert. Ein Beispiel aus der Studie zeigt das:
Für Mütter kommt bei Teilzeitjobs, die über einen Minijob hinausgehen, erschwerend hinzu, dass sie aufgrund der längeren Arbeitszeit mehr Geld für Kinderbetreuung ausgeben müssen. Zumindest bei Teilzeitstellen im Niedriglohnsektor geht die Rechnung dann gar nicht mehr auf. Verwendete Quellen
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Wie viele Stunden darf man als Aushilfe arbeiten?Wenn du also Mitarbeitende per Minijob beschäftigst, musst du darauf achten, dass sie – seit Oktober 2022 – maximal rund 43 Stunden (520 Euro : 12 Euro = 43,33 Stunden) pro Monat arbeiten können, um nicht sozialversicherungspflichtig zu werden.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und aushilfsjob?Eine Aushilfstätigkeit hat viele Bezeichnungen: Minijob, 450-Euro-Job (seit Oktober 2022 gestiegene Lohnobergrenze auf 520 Euro) oder Aushilfsjob. Jeder dieser Begriffe ist aber im Grunde nur ein Synonym für eine geringfügige Beschäftigung.
Was steht mir als Aushilfe zu?Das Gehalt einer Aushilfe darf einen Betrag von durchschnittlich 520 Euro im Monat bzw. eine Höchstgrenze von 6.240 Euro im Jahr nicht übersteigen (Stand: Oktober 2022). Erhalten Aushilfen den Mindestlohn? Aushilfen müssen ab einem Alter von 18 Jahren den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, unter 18 Jahren jedoch nicht.
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