Was passiert wenn die Bausparsumme erreicht ist?

Der Bausparvertrag ist wohl fast jedem ein Begriff – immerhin ist er eines der beliebtesten Finanzprodukte der Deutschen. Dies ist auch kein Wunder, kombiniert er doch die Sicherheit traditioneller Kapitalanlagen mit einer großen Flexibilität. Auch wenn er sein Image als etwas altmodische Anlagemöglichkeit noch nicht ganz ablegen konnte, können Bausparer von zahlreichen attraktiven Vorteilen profitieren. Dabei eignet sich der Bausparvertrag genauso für sicherheitsbewusste Anleger, die in ihrer Zukunft großen Wert auf eine eigene Immobilie legen, wie für Sparer oder sogar noch Unentschlossene, die nicht sicher sind, ob ein Eigenheim für sie in Frage kommt.

Jeder kann einen passenden Bausparvertrag finden. Da es hier jedoch immer noch um die eigenen Finanzen geht, ist es wichtig, nicht nur einen geeigneten Anbieter zu finden, sondern auch die Funktionsweise des Produkts zu überblicken. Ein Bausparvertrag kann in verschiedene Phasen eingeteilt werden: Die Ansparphase, die Zuteilungsphase und die Darlehensphase. Im Folgenden soll die Zuteilungsphase im Speziellen genauer beleuchtet werden.

Zuteilung Bausparvertrag: Die Phasen des Bausparens

Ein Bausparvertrag kann in mehrere Phasen gegliedert werden, die er nacheinander durchläuft. Am Anfang steht die Ansparphase, in der meist monatlich ein bestimmter Ansparbetrag eingezahlt wird. Ist das im Bausparvertrag vereinbarte Mindestsparguthaben erreicht und alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, die Zuteilungsphase ist erreicht. Sie bezeichnet den Übergang von der Sparphase hin zur Darlehensphase, in der das Bauspardarlehen schließlich getilgt wird. Der Bausparer kann also nicht beliebig über das Guthaben oder das Darlehen verfügen. Stattdessen unterliegen sowohl die Bewilligung und die Auszahlung des Kredits als auch eine eventuelle gewünschte Auszahlung des Guthabens gewissen Kriterien.

Auszahlung Bausparvertrag: Wann ist der Bausparvertrag zuteilungsreif?

Was passiert wenn die Bausparsumme erreicht ist?

Die Bausparvertrag Zuteilung erfolgt nicht automatisch, sondern erst wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und damit die Zuteilungsreife erreicht ist. Wer sich den Bausparvertrag auszahlen lassen möchte, ganz gleich ob es sich dabei um das Darlehen oder das bis dahin angesparte Guthaben handelt, kann dies nicht spontan entscheiden. Er muss abwarten bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Doch vor allem, wenn der Bausparvertrag für den Bau oder Kauf eines Eigenheims abgeschlossen wurde, rückt eine Frage nach einer gewissen Zeit sicherlich in den Vordergrund: „Wann ist mein Bausparvertrag zuteilungsreif?“ Wie lange dies genau dauert, kann in aller Regel nicht von vornherein festgelegt werden, da dies von verschiedenen individuellen Faktoren und spezifischen Vorgaben der Bausparkassen abhängig ist. In der Regel spielen jedoch folgende Punkte eine Rolle bei der Zuteilung:

  • Mindestansparsumme
  • Mindestsparzeit
  • Bewertungszahl
  • Zuteilungsperiode

Bausparvertrag: Auszahlung erst mit Mindestansparsumme

Ein erstes Kriterium für die Bausparvertrag Zuteilung ist im Normalfall das Ansparen einer bestimmten Mindestsumme, was in erster Linie dem Aufbau von Eigenkapital dient. Die Höhe dieses Mindestguthabens ist tarifabhängig, beträgt aber meist zwischen 40 und 50 Prozent der im Bausparvertrag vereinbarten Bausparsumme, die sich aus angespartem Guthaben und Höhe des Darlehens zusammensetzt. Wie schnell man dieses Mindestguthaben erreicht, hängt vor allem von der Höhe der vereinbarten Sparrate ab. Je höher diese ist, desto schneller ist die erste Voraussetzung für die Bausparvertrag Zuteilung erfüllt. Für die vollständige Zuteilungsreife genügt es allerdings noch nicht, wenn man das verlangte Guthaben angespart hat.

Bausparvertrag: Laufzeit spielt eine Rolle bei der Zuteilung

Der erste Schritt in Richtung Zuteilung ist der Aufbau der Ansparsumme. Bausparvertrag Besitzer müssen jedoch auch andere Punkte bedenken, unter anderem auch die Laufzeit des Bausparvertrages – vor dem Hintergrund der Zuteilung vor allem die Mindestsparzeit. Denn eine solche ist bei den meisten Tarifen vorgesehen. Sie sorgt dafür, dass der Bausparvertrag selbst bei der sofortigen Einzahlung der Mindestansparsumme nicht direkt zuteilungsreif ist. Stattdessen muss man je nach Bausparkasse und Tarif mit einer Mindestzeitspanne zwischen 12 und 60 Monaten rechnen.

Zuteilung Bausparvertrag: Bewertungszahl als wichtigster Faktor

Was passiert wenn die Bausparsumme erreicht ist?

Ist die Mindestsparzeit vorüber und die Mindestsumme angespart, ist der Weg zur Bausparvertrag Zuteilung zwar geebnet, aber noch nicht vollständig frei. Denn ein ganz entscheidender Faktor für die Zuteilung ist die Bewertungszahl. Bei dieser handelt es sich um eine bestimmte Zahl, die der Bausparvertrag zum Bewertungsstichtag aufweisen muss, um als zuteilungsreif gewertet zu werden. Wie hoch diese genau sein muss, ist vom jeweiligen Tarif abhängig und kann im Vertrag eingesehen werden. Die jeweils aktuelle Höhe ist in der Regel auf dem jährlichen Kontoauszug festgehalten.

Mithilfe der Bewertungszahl kann die Bausparkasse über die Reihenfolge der Zuteilung entscheiden. Dabei gilt, je höher die Bewertungszahl, desto vorrangiger wird der Bausparvertrag bei der Zuteilung behandelt. Die Zahl wächst im Laufe der Ansparphase an. Je mehr eingezahlt wurde, desto höher fällt sie in der Regel aus.

Für die Berechnung dieser Bewertungszahl gibt es allerdings keine einheitliche Formel. Stattdessen hat jede Bausparkasse ganz eigenes Bewertungssystem, in dem Punkte vergeben werden. Das bedeutet, dass die Bausparkasse Schwäbisch Hall beispielsweise andere Maßstäbe anlegen kann als die Bausparkasse Wüstenrot. Die Berechnungsgrundlage ist von Anbieter zu Anbieter verschieden und für den Kunden in der Regel nicht einsehbar. Aus diesem Grund ist es auch schwierig, allgemein gültige Einflussfaktoren für die Bewertungszahl zu nennen.

Auszahlung Bausparvertrag: Auf Zuteilungsperiode achten

Die Bausparvertrag Zuteilung ist zudem abhängig von der Zuteilungsperiode. Bausparkassen bewerten alle Bausparverträge regelmäßig, meist zu einem festgesetzten Stichtag und stellen fest, welche Bausparverträge zuteilungsreif sind. Hat der eigene Bausparvertrag die Zielbewertungszahl zum Stichtag der aktuellen Zuteilungsperiode nicht erreicht, muss der nächste Bewertungsstichtag abgewartet werden. Kunden mit zuteilungsreifen Bausparverträgen werden informiert und können dann entscheiden, wie sie mit dem Bausparvertrag weiter verfahren.

Zuteilung Bausparvertrag: Auszahlen oder weiter sparen? Verschiedene Möglichkeiten

Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag hat die Ansparphase hinter sich gelassen und kann nun vielseitig eingesetzt werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten für Bausparer. Auszahlen können diese sich alle, es kommt jedoch immer auf die individuellen Wünsche und Ansprüche an. Grundsätzlich bestehen fünf Optionen, wie der Bausparvertrag nach der Zuteilung weiter genutzt werden kann:

  • Zuteilung annehmen und Bauspardarlehen beantragen
  • Zuteilung teilweise annehmen und Bausparsumme schrittweise auszahlen lassen
  • Zuteilung verschieben und Bausparsumme erst später in Anspruch nehmen
  • Zuteilung ablehnen und Guthaben auszahlen lassen
  • Zuteilung ablehnen und weiter sparen

Zuteilung Bausparvertrag in Anspruch nehmen und Darlehen nutzen

Was passiert wenn die Bausparsumme erreicht ist?

Die Grundidee des Bausparens beruht auf dem Gedanken, Bausparern den Kauf oder Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Wer seinen Bausparvertrag aus eben diesem Grund abgeschlossen hat, hat mit der Bausparvertrag Zuteilung die Möglichkeit, das Bauspardarlehen zu beantragen. Umgangssprachlich kann man sich also den Bausparvertrag auszahlen lassen. Das bedeutet, man lässt sich die gesamte Bausparsumme, also Guthaben und Bauspardarlehen, überweisen. Das Darlehen wird schließlich in der darauf folgenden Darlehensphase in regelmäßigen Zahlungen getilgt.

Zweite Möglichkeit für Bausparer: Auszahlung schrittweise

Eine weitere Option die schrittweise Inanspruchnahme der Bausparsumme. Erreicht der Bausparvertrag die Zuteilungsreife, muss man sich das Darlehen nicht zwangsläufig direkt auszahlen lassen. Stattdessen kann man zunächst sein Guthaben verlangen und erst später auf das Darlehen zugreifen. Dies kann ist vor allem bei Bauprojekten sinnvoll sein. Denn dabei werden oft für jeden Bauabschnitt separate Rechnungen fällig, die so bequem beglichen werden können.

Bausparvertrag Zuteilung verschieben

Wer bisher kein passendes Grundstück oder Objekt für die eigene Immobilie gefunden hat, aber einen zuteilungsreifen Bausparvertrag besitzt, kann auch die Verschiebung der Zuteilung beantragen und sich Guthaben und Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen. So lange kann der Bausparvertrag weiter bespart werden.

Bausparvertrag ohne Darlehen? Nur Bausparguthaben auszahlen lassen

Viele Bausparer nutzen einen Bausparvertrag nur als Geldanlage und haben gar nicht vor, das Darlehen für Bauprojekte in Anspruch zu nehmen. Sie können sich bei Zuteilungsreife auch einfach das angesparte Guthaben inklusive Zinsen auszahlen lassen. Bei einigen Tarifen erhält man sogar eine Prämie, wenn man auf das Darlehen verzichtet.

Bausparvertrag zuteilungsreif: Weiter einzahlen

Zuletzt besteht noch eine weitere Möglichkeit für Bausparer. Zuteilungsreif steht der Bausparvertrag auch für eine weitere Besparung bereit. Diese Option eignet sich vor allem, wenn man noch gänzlich unentschlossen ist, wozu der Vertrag genutzt werden soll. Wer weiterhin Geld auf den Bausparvertrag einzahlt, erhöht sein Guthaben, welches dann auch in der Regel gleichbleibend verzinst wird.

Bausparvertrag zuteilungsreif? Was tun, wenn es länger dauert?

Was passiert wenn die Bausparsumme erreicht ist?

Hat man einen Bausparvertrag in der Absicht abgeschlossen, das Darlehen für den Kauf oder Bau eines Eigenheims zu nutzen, sehnt man dessen Zuteilung sicherlich eher herbei. Doch was ist zu tun, wenn die notwendige Bewertungskennzahl noch nicht erreicht wurde und der Zuteilungszeitpunkt deshalb noch etwas entfernt ist? Oftmals heißt die einzige Möglichkeit: Abwarten, bis die Bewertungszahl stimmt.

Sorgen muss man sich trotzdem nicht machen. Denn dies hat in der Regel keine negativen Auswirkungen auf den Bausparvertrag selbst. Ist der Mindestsparbetrag bereits erreicht, sollte überprüft werden, ob eine weitere Besparung des Bausparvertrags sinnvoll sein kann. Immerhin ist der Aufbau von mehr Eigenkapital selten eine schlechte Idee.

Bausparvertrag: Zuteilung sinnvoll nutzen und planen

Die Zuteilung steht für den Zeitpunkt, in dem der Bausparvertrag je nach Wunschnutzung beansprucht werden kann. Für manche Kunden endet der Vertrag nach der Zuteilung, weil sie sich nur das Guthaben auszahlen lassen. Nimmt man stattdessen das Darlehen in Anspruch nehmen, geht der Vertrag von der Ansparphase über in die Darlehensphase. Man spart also kein Guthaben mehr an, sondern tilgt wie bei einem herkömmlichen Kredit monatlich seine Schulden. Der Bausparvertrag läuft damit bis zur endgültigen Tilgung des Darlehensbetrags weiter.

Ein Bausparvertrag ist flexibel und vielseitig einsetzbar. Wer jedoch schon bei Abschluss weiß, zu welchem Zweck der Vertrag genutzt werden soll, kann dies bei der Tarifwahl berücksichtigen und Angebote nutzen, die möglichst gut auf seine persönlichen Wünsche zugeschnitten sind. Bei der Entscheidung für eine Bausparkasse und einen Tarif kann ein Bausparvertrag Vergleich helfen, der verschiedene Anbieter einander direkt gegenüberstellt. Hat man den Wunschbausparvertrag gefunden, kann dieser in der Regel auch direkt online beantragt werden.

Kann man einen Bausparvertrag nach Zuteilung weiter Besparen?

Vertrag weiter besparen Brauchen Sie das angesparte Guthaben und das Darlehen noch nicht, können Sie weiter Guthaben in den Bausparvertrag einzahlen. Allerdings darf die Bausparkasse Ihren Vertrag zehn Jahre nach der Zuteilungsreife kündigen.

Wie lange kann man einen Bausparvertrag laufen lassen?

Ein Bausparvertrag ist laut aktueller BGH-Entscheidungen in der Regel 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife mit Frist von 6 Monaten kündbar. Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die Bausparkasse ein (vermeintlich) attraktives Alternativangebot macht.

Was passiert wenn man einen Bausparvertrag Überspart?

Hat ein Kunde seinen Bausparvertragüberspart“, also so viel eingezahlt, dass das angesparte Geld die vereinbarte Bausparsumme überschritten hat, darf die Bausparkasse seinen Vertrag kündigen. Kunden derart „übersparter“ Verträge haben meist auch kein Recht mehr auf das Bauspardarlehen.

Was macht man mit einem Zuteilungsreifen Bausparvertrag?

„Ist die Zuteilungsreife beim Bausparvertrag erreicht, haben Sie die Möglichkeit, über Ihr angespartes Guthaben sowie das Bauspardarlehen zu verfügen. Damit markiert die Zuteilungsreife einen wichtigen Punkt beim Bausparen.