Was passiert wenn ich zu oft geblitzt werde?

Und es hat „blitz“ gemacht: Wer auf einer Strecke öfter Mal geblitzt wird, muss nicht zwingend auch zwei Knöllchen zahlen. Es kommt darauf an, ob die mehrmals festgestellten Verstö...ße als eine „Tateinheit" zu betrachten sind.

Quelle: picture alliance

Wer einmal geblitzt wird, ärgert sich. Wer jedoch innerhalb weniger Kilometer gleich mehrfach geblitzt wird, dürfte fast platzen. Punkte gibt es jedoch nur für den schwersten Tempoverstoß.

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Die Autobahn ist frei, die Gedanken kreisen noch um den letzten Geschäftstermin, das Verkehrsschild mit der Aufschrift "100“ wurde nicht wahrgenommen. Der rote Blitz der Radarfalle, der wie aus dem Nichts kam, allerdings schon. Mit einem Mal ist die Konzentration wieder da, der Ärger meist auch.

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Die meisten fahren, nachdem sie geblitzt wurden, aufmerksamer und halten sich, zumindest für den Rest dieser Autofahrt, an die Geschwindigkeitsbeschränkungen – auch wenn die Gedanken nun vermutlich um die bevorstehende Strafe kreisen.

Wer dennoch auf einer Strecke gleich mehrfach geblitzt wird, sollte darauf achten, welches sein schwerster Tempoverstoß war, denn in der Regel bekommt er nur für den schwersten Tempoverstoß Punkte aufgebrummt. „In so einem Fall wird die zuständige Bußgeldstelle oder ein Richter von Tateinheit ausgehen müssen“, sagt Frank-Roland Hillmann, Verkehrsrechtsanwalt in Oldenburg.

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Die Geschwindigkeitsverstöße dürften dann nicht einzeln geahndet werden, erläutert er. Allerdings werde das Regelbußgeld erhöht, das für den gewerteten Verstoß vorgesehen ist.

Verstöße können eine Tateinheit sein

Die höhere Geldbuße kann bei mehreren gemessenen Tempoverstößen in direkter Folge dann zu einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg führen, wo bei einer einzelnen Geschwindigkeitsmessung keiner fällig würde. „Wenn zum Beispiel jemand kurz hintereinander auf der gleichen Fahrt dreimal mit 13 km/h zu viel geblitzt wird, müsste er einzeln betrachtet jedes Mal 20 Euro Verwarngeld zahlen. Wird es zusammengefasst auf 40 Euro erhöht, ist die Grenze erreicht, ab der es einen Punkt gibt“, erläutert Hillmann.

Auch das Amtsgericht Suhl hat sich vor zwei Jahren mit einem solchen Fall beschäftigt. Hier war der Betroffene auf etwa 20 Kilometern zwei Mal geblitzt worden. Dabei galt durchgehend eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 80, während er einmal mit 92 km/h und einmal mit 98 km/h geblitzt wurde.

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Das Ergebnis: Es gibt nur einen Bußgeldbescheid, wobei als Bußgeld das des schlimmeren Verstoßes zu werten ist. Dies gilt jedenfalls bis zu der Grenze von 35 Euro. Für den Betroffenen gibt es also nicht zwei Knöllchen, da die mehrmaligen Verstöße als eine "Tateinheit“ zu betrachten sind, wie das Amtsgericht Suhl (330 Js 21777/10 1 OWI) feststellte.

Person muss klar zu erkennen sein

Wer geblitzt wird, erhält nicht jedoch nur eine Zahlungsaufforderung, sondern auch ein Beweisfoto. Letzteres muss bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Ein unscharfes Blitzer-Foto zählt vor Gericht beispielsweise nicht als Beweis für eine Verkehrssünde. Die fotografierte Person muss eindeutig identifiziert werden, wie das Oberlandesgericht Bamberg kürzlich entschieden hat.

In dem konkreten Fall ging es um einen Autofahrerin, die wegen zu geringen Abstandes zum Vordermann zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt worden war. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte sie der Richter pauschal anhand des Fotos einer Videoüberwachungsanlage identifiziert.

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Die dort abgebildete Person war allerdings nur schwer zu erkennen, da sie eine Sonnenbrille trug und die Kinnpartie durch das Lenkrad verdeckt wurde. Daher hob das Oberlandesgericht das Urteil in zweiter Instanz wieder auf.

Der Amtsrichter hätte in seinem Urteil Bezug auf die charakteristischen Gesichtsmerkmale nehmen müssen, die ihm die Identifikation der beschuldigten Frau möglich gemacht haben, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil.

Jeder dritte Bußgeldbescheid ist falsch

Aus dem Schneider ist die Autofahrerin allerdings noch nicht; das Verfahren wird zurück ans Amtsgericht überwiesen, damit der Richter sein Versäumnis möglicherweise nachholen kann. (2 Ss OWi 143/12)

Zum Personenabgleich darf die Polizei Fotos aus dem Internet nutzen. Allerdings dürfen die Beamten nur öffentlich zugängliche Fotos zur Identifizierung von Verkehrssündern heranziehen, wie der ADAC berichtet.

Vor allem soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ sind eine ausgiebige Quelle für die Identifizierung beispielsweise von Blitzerfotos. Benutzer von sozialen Plattformen sollten das beim Hochladen berücksichtigen. Kommt es zu einem Streitfall vor Gericht, muss allerdings ein Gutachter darüber entscheiden, ob der Schuldige auf dem Blitzerbild identisch mit dem Foto aus dem Internet ist.

Wer sich jedoch sicher ist, dass er nicht zu schnell unterwegs war und dennoch von der Polizei geblitzt wurde, sollte sich wehren. Denn Experten gehen davon aus, dass jeder dritte Bußgeldbescheid zu Unrecht ausgestellt wurde.

Bei Zweifel vom Anwalt prüfen lassen

Vor wenigen Wochen berichtete das ZDF Morgenmagazin über einen Fahrer, der auf einer Landstraße anstatt mit den erlaubten 70 km/h mit über 90 km/h geblitzt wurde. Da er sich sicher war, nicht zu schnell gefahren zu sein, ging er gegen den Bußgeldbescheid vor. Tatsächlich war die Messung fehlerhaft – ein anderes Auto hatte das Blitzen ausgelöst.

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"Solche Fälle kommen in der Praxis häufiger vor", erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer aus Potsdam. "Bei Geschwindigkeitsmessungen werden oft technische Fehler gemacht oder der Aufstellungsort ist nicht korrekt."

Er selbst bietet vermeintlichen Temposündern einen speziellen Service an. Geblitzte Verkehrsteilnehmer können einfach ein Handyfoto vom Blitzerbescheid machen und dieses direkt an seinen digitalen Kummerkasten schicken.

Das ZDF hat rund 15.000 Messungen ausgewertet. Mit erstaunlichem Ergebnis: acht Prozent der Vorwürfe waren komplett falsch, bei 25 Prozent war die Beweisführung mangelhaft. Demnach wären 33 Prozent aller gerichtlich überprüften Messungen angreifbar. "Eine anwaltliche Überprüfung, ob die auferlegten Sanktionen tatsächlich angemessen sind, ist daher immer sinnvoll", rät der Verkehrsrechtsexperte Dauer.

Auch „Drehscheibe Deutschland“ thematisierte kürzlich falsche Geschwindigkeitsmessungen. Ein Fahrer wurde geblitzt, als er wie erlaubt Tempo 50 fuhr. Der Grund war schnell erkannt: Die Beamtin saß während der Messung auf der Motorhaube des Einsatzwagens und verfälschte so das Messergebnis durch einen falschen Winkel.

Wie oft muss man geblitzt werden um den Führerschein zu verlieren?

Fahranfänger, die während der Probezeit dreimal bei einer Tempoüberschreitung von mindestens 21 km/h erwischt werden, müssen üblicherweise mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Ereignen sich diese Verstöße allerdings innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums, lässt sich diese Konsequenzen ggf. vermeiden.

Wann Wiederholungstäter?

Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn ein Blitzer Sie zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten erwischt und Sie die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten haben. Der Zeitraum beginnt ab Rechtskraft den Bußgeldbescheides zum ersten Geschwindigkeitsverstoß.