Wie lange kann man eine Hausüberschreibung rückgängig machen

Sie haben Ihrer Tochter oder Ihrem Ehemann ein wertvolles Geschenk gemacht. Leider verhält sich die beschenkte Person nicht so, wie Sie es sich erwartet hätten und Sie würden die Schenkung gerne rückgängig machen. – Wann Sie Ihr Geschenk zurückverlangen können, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

15.07.2016 | Zivilrecht Seite drucken

Widerruf wegen groben Undanks

Wenn Sie einer anderen Person Vermögenswerte wie Immobilien, Schmuck, Wertpapiere oder Autos schenken, sind Sie grundsätzlich auch daran gebunden und können das Geschenk nicht einfach ohne Grund zurückfordern. Sie haben aber dann einen Anspruch auf Widerruf, wenn die beschenkte Person eine schwere Verfehlung begangen hat (Schenkungswiderruf wegen groben Undanks).

Von groben Undank bzw. von einer schweren Verfehlung spricht man, wenn die beschenkte Person eine strafbare Handlung gegen Leib (Körperverletzung, Mord), Vermögen (Betrug, Diebstahl), Freiheit oder Ehre (Beleidigungen, Herabwürdigungen) des Geschenkgebers begangen hat. Besonders für Schenkungen unter Ehepartnern ist es wichtig zu wissen, dass Ehebruch keine schwere Verfehlung darstellt. Der Beweis, dass eine Verfehlung begangen wurde, muss vom Geschenkgeber erbracht werden.

Verzeiht der Geschenkgeber dem Beschenkten seine schweren Verfehlungen, kann er seine Schenkung auch nicht mehr widerrufen. Zudem verjährt das Recht auf Widerruf nach 3 Jahren ab Kenntnis des Undanks.

Widerruf wegen Verkürzung von Unterhaltsansprüchen und Pflichtteilen

In bestimmten Fällen kann eine Schenkung nicht nur vom Geschenkgeber selbst angefochten werden, sondern auch von anderen Personen – z.B. den Kindern oder Ehepartnern –, wenn Ihre Ansprüche verkürzt wurden. Insbesondere kommen hier Ansprüche wegen Unterhalt bzw. Entzug des Pflichtteils in Frage. 

Rückforderung wegen finanzieller Probleme

Eine besondere Form des Schenkungswiderrufs ist auch die Rückforderung wegen Verarmung der schenkenden Person. Kann der Geschenkgeber seinen lebensnotwendigen Unterhalt nicht bestreiten und bestehen auch sonst keine Unterhaltsansprüche gegen Verwandte, kann der Geschenkgeber die Herausgabe des Geschenkes verlangen. Der Beschenkte kann aber die Herausgabepflicht dadurch abwenden, dass er für den notwendigen Unterhalt aufkommt.

Welche gesetzlichen Unterhaltspflichten bestehen zwischen Verwandten?

Schenkungen in der Ehe

Vor und während einer Ehe schenken sich Ehepartner oft sehr teure Vermögenswerte, in der Erwartung eines gemeinsamen Lebenswegs. Doch  manchmal hält die Liebe nicht lange an und schnell stellt sich die Frage, ob das Geschenkte zurückverlangt werden kann, wenn die Ehe zerbricht? Anders als bei vielen anderen Vertragsarten (z.B. Kauf- oder Darlehensvertrag), ist für Schenkungen zwischen Ehegatten kein Notariatsakt vorgeschrieben. Sie können daher formfrei vereinbart werden. Eine besondere Regelung wonach es bei Scheitern der Ehe möglich ist, Geschenke zurückzuverlangen, gibt es nicht. Ehepartner können daher ein Geschenk nur wegen groben Undanks zurückfordern.

Zusätzlich ist eine Anfechtung der Schenkung wegen Motivirrtums denkbar. So kann argumentiert werden, dass das Motiv für die Schenkung nur die aufrechte Ehe war und bei Scheidung dieser Beweggrund weggefallen ist. Diese Art der Schenkungs-Anfechtung ist insbesondere bei sehr wertvollen Geschenken erfolgversprechend.

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Ändert der Schenker seine Meinung und möchte er die Schenkung rückgängig machen, gewährt ihm das Gesetz folgende Rückforderungsmöglichkeiten:

Schenkung Rückforderung

Das Geschenk darf im Falle der Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden. Der Schenker ist verarmt, wenn er nach dem Vollzug der Schenkung nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder seine gesetzlichen Unterhaltspflichten zu erfüllen. Gründe dafür sind häufig, dass der Schenker aufgrund Alters, Unfalls oder Krankheit pflegebedürftig wird, und sein eigenes Einkommen und Vermögen zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreicht.

Muss der Schenker aufgrund seiner Bedürftigkeit durch Sozialhilfeträger unterstützt werden, darf dieser den Rückforderungsanspruch auf sich überleiten und die Herausgabe der Schenkung verlangen.

Fordert der Schenker das Geschenk zurück, darf der Beschenkte die Herausgabe verweigern, wenn das Geschenk beim Beschenkten nicht mehr vorhanden ist (Einrede der Entreicherung).

Das Rückforderungsrecht besteht nicht, wenn seit der Geschenkübergabe 10 Jahre vergangen sind. Auch müssen Anstands- oder Pflichtschenkungen nicht herausgegeben werden.

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Schenkung Rückforderung durch Widerruf

Der Schenker hat auch ein gesetzliches Widerrufsrecht bei grobem Undank des Beschenkten. Dies ist der Fall, wenn eine schwere Verfehlung des Beschenkten gegenüber dem Schenker oder dessen nahen Angehörigen vorliegt. Nahe Angehören sind nicht nur Verwandte, sondern auch der Lebensgefährte oder andere Personen, die dem Schenker nahestehen.

Eine schwere Verfehlung liegt beispielsweise bei Bedrohung des Lebens, körperlicher Misshandlung, grundloser Strafanzeige, grundloser Entmündungsantrag und schwere Verfehlungen in der Ehe vor.

Der Widerruf ist innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Verfehlung gegenüber dem Beschenkten zu erklären. Zum Widerruf berechtigt ist ausschließlich der Schenker selbst.

Nach erfolgreichem Widerruf erfolgt die Rückforderung der Schenkung.

Expertenrat

Der Widerruf kann mündlich erklärt werden. Es empfiehlt sich aber aus Beweisgründen, eine schriftliche Widerrufserklärung abzugeben.

Die Schenkung darf nicht mehr widerrufen werden, wenn der Schenker den groben Undank verziehen hat.

Schenkung Rückforderung durch Anfechtung

Die Gläubiger des Schenkers haben das Recht, im Falle seiner Privatinsolvenz, alle Schenkungen die innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenz getätigt wurden, anzufechten.

Nach erfolgreicher Anfechtung muss das Geschenk wieder herausgegeben werden.

Wollten Schenker und Beschenkter die Gläubiger mit der Schenkung benachteiligen, dürfen die Gläubiger auch eine bis zu zehn Jahre zurückliegende Schenkung anfechten.

Schenkung Widerruf bei Verstoß gegen ein Schenkungsverbot

Verboten sind beeinträchtigende Schenkungen sowie Schenkungen durch gesetzliche Vertreter. Eine Ausnahme stellen Schenkungen dar, die eine sittliche Pflicht erfüllen. Gesetzliche Vertreter sind z.B. Eltern von minderjährigen Kindern, Vormünder sowie rechtliche Betreuer.

Hinweise und Empfehlungen

  • Geben Sie die Widerrufserklärung einer Schenkung schriftlich ab.

Wie lange kann man eine Hausüberschreibung rückgängig machen

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Kann man eine Überschreiben rückgängig machen?

Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“.

Wie lange kann man eine Schenkung zurückverlangen?

‌Für das Widerrufen einer Schenkung wegen groben Undanks hat der Schenker allerdings nicht unendlich Zeit. Vielmehr muss der Widerruf innerhalb eines Jahres von dem Zeitpunkt an erfolgen, zu dem der Schenker Kenntnis von der Verfehlung des Beschenkten erlangt hat.

Was fällt alles unter groben Undank?

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein grober Undank gegeben, wenn sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung gegenüber dem Schenkenden schuldig gemacht hat. Diese Verfehlung kann zum Beispiel in Form von körperlichen Misshandlungen, Bedrohungen oder schweren Beleidigungen vorliegen.

Wie lange muss ein Haus überschrieben sein?

Mit jedem Jahr, das Du nach der Schenkung lebst, gehören Deinem Nachkommen zehn Prozent des Hauses. Nach fünf Jahren sind es 50 Prozent und erst nach zehn Jahren ist die Überschreibung für das Haus abgeschlossen. Übrigens: Die beschenkte Person muss nicht mit Dir verwandt sein.