Wie oft darf der Vermieter die Wohnung ansehen?

(dmb) Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter dagegen kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.

Einen Anspruch auf Besichtigung hat der Vermieter zum Beispiel, wenn er in der Wohnung feststellen will, ob Mängel oder Schäden vorliegen bzw. wie schnell und in welchem Umfang Reparaturen notwendig sind. Betreten darf und muss der Vermieter oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen die Wohnung auch, wenn die neu ausgemessen werden soll oder wenn die Messeinrichtungen für Heizungen oder Wasser abgelesen werden müssen.
Will der Vermieter die Wohnung neu vermieten oder das Haus verkaufen, darf er die Wohnung zusammen mit Interessenten oder einem Makler betreten und besichtigen. Der Mieter muss die Miet- oder Kaufinteressenten aber nur in seine Wohnung lassen, wenn sie zusammen mit dem Vermieter kommen.

In jedem Fall muss der Vermieter die Besichtigung aber rechtzeitig ankündigen. Bei dringenden Handwerkerarbeiten können 24 Stunden Vorlauf genügen. Im Regelfall ist aber von mehreren Tagen auszugehen. Das Ablesen der Heizkostenverteiler kündigen die Wärmemessdienstunternehmen 10 bis 14 Tage vorher an.
Grundsätzlich muss der Vermieter nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes auf eine Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht nehmen. Besichtigungstermine – insbesondere mit Kauf- und Mietinteressenten – müssen mindestens 14 Tage vorher vereinbart werden. Sind dem Mieter derartige Termine nur ab 19.00 Uhr oder an Samstagen möglich, ist das zu berücksichtigen.
Dauer- und Massenbesichtigungen müssen Mieter auch in diesen Fällen nicht akzeptieren. Es reicht auch, wenn sie sich einen Besichtigungstermin in der Woche für maximal drei bis vier Interessenten frei halten

Es ist ausreichend, wenn ein Mieter einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung der Wohnung, zwecks Weitervermietung oder Verkauf, zulässt. Jedenfalls dann, wenn er in der zurückliegenden Zeit schon ständig Besichtigungen geduldet hat. ( ä.a. AG Hamburg). Ein Besichtigungsrecht, nur um zu sehen, wie die Wohnung aussieht oder was der Mieter so treibt, gibt es nicht. Der Vermieter hat immer das Recht, bei Gefahr im Verzug, die Wohnung zu betreten. Auch wenn er das eigentlich vom Gesetz her nicht darf. Gefahr im Verzug kann z. B. bei einem Wasserschaden, eingefrorene Rohre oder Brand bestehen. (ä.a. AG Schöneberg).

Nur unter bestimmten Umständen haben Vermieter ein Besichtigungsrecht ihrer vermieteten Wohnung. Welche Gründe es möglich machen – und was absolut tabu ist.

Es erscheint unverständlich, aber als Vermieter hat man keineswegs das Recht, einfach seine eigene Wohnung zu betreten, wenn man diese vermietet hat. Rechtlich ist durch den Mietvertrag nämlich die Verfügungsgewalt über die Wohnung an den Mieter übergegangen. Dieser hat dann das sogenannte Hausrecht und kann bestimmen, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Und das gilt selbst gegenüber dem Eigentümer der Wohnung.

Aber: Vermieter haben ein Besichtigungsrecht. Und sie dürfen eine vermietete Wohnung doch betreten. Allerdings fordert das Besichtigungsrecht Vermieter zu wirksamen Begründungen auf. 

Hausrecht: Was Mieter dürfen

Das Hausrecht basiert auf mehreren Gesetzen: §§ 858 ff., § 903 sowie § 1004 BGB und vor allem auf Art. 13 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Insbesondere Artikel 13 des GG verleiht dem Hausrecht ein starkes Gewicht. Hier geht es um die Grundrechte eines jeden Einzelnen. Das Hausrecht an der gemieteten Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Er entscheidet, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Er darf Dritte notfalls sogar mit Gewalt daran hindern, in die Mietwohnung zu gelangen.

Gegen Personen, die die Wohnung ohne Erlaubnis betreten – auch Vermieter, Hausmeister, Makler oder Fremde- können Mieter Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen. Kurz gesagt: Eine vermietete Wohnung ist für Vermieter tabu. Vermieter dürfen auch keinen Zweitschlüssel für ihre vermieteten Wohnungen oder Häuser behalten. Falls dem doch so ist, dürfen Mieter das Schloss auf Kosten des Vermieters austauschen lassen.

Übersicht: Besichtigungsrecht des Vermieters

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Gründe für Vermieter Besichtigungsrecht

Es gehört zu den sogenannten Nebenpflichten eines Mieters, dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Beispielsweise muss ein Vermieter bei einem gemeldeten Mangel die Chance haben, diesen in Augenschein zu nehmen und zu beheben um keine Mietminderung zu riskieren. Vermieter können ihr Besichtigungsrecht aber nur wahrnehmen, wenn sie berechtigte Gründe haben. Dazu zählen: 

Verstöße des Mieters gegen den Mietvertrag

Wenn Vermieter annehmen, dass sich Mieter nicht an den Mietvertrag halten, dürfen sie einen Termin vereinbaren, um diese Vermutung zu überprüfen. Das könnte etwa der Fall sein, wenn laut Mietvertrag Tierhaltung in der Wohnung wirksam ausgeschlossen ist, aber der Verdacht besteht, dass trotzdem ein Hund gehalten wird.

Schäden und Instandhaltung

Melden Mieter beispielsweise einen Wasserschaden, Schimmelbefall oder einen Brandschaden, dann dürfen Vermieter die Schäden selbst vor Ort in Augenschein nehmen und dafür die Wohnung betreten. Ebenso um notwendige Instandhaltungsarbeiten abzuschätzen. Vermieter müssen die Möglichkeit haben, Schäden oder Mängel zu begutachten, bevor Handwerker beauftragt werden. Und sie müssen die Chance bekommen, Mietminderung wegen Mängeln entgegenzuwirken.

Kontrolle von Reparaturen

Wenn Vermieter Handwerker beauftragen, um Reparaturen durchzuführen, dann dürfen Vermieter sich von dem Ergebnis oder dem Fortschritt der Arbeit selbst überzeugen.

Zählerstände ablesen

Bei einer Mietsache stehen immer wieder Ablese-Termine und Kontrollen an. Sei es, dass Wasser und Strom abgelesen werden müssen oder der Schornsteinfeger Zugang braucht. In solchen Fällen müssen Mieter den berechtigten Personen oder dem Vermieter den Zugang gewähren. Ein Kontrollbesuch aus anderen Gründen, beispielsweise  um zu überprüfen, ob eine Untervermietung vorliegt, ist nicht gestattet.

Notöffnung der Wohnung

Eine Notöffnung ist nur bei Gefahr im Verzug erlaubt, also wenn eine akute Gefährdung vorliegt. Selbst wenn es sich um eine Messie-Wohnung handelt oder der Mieter verschwunden ist, dürfen Vermieter nicht einfach in die Wohnung. Aber: In einem akuten Notfall darf der Vermieter die Tür der Wohnung oder des Hauses öffnen lassen. Was ist ein akuter Notfall? Wenn beispielsweise Wasser aus der Wohnung fließt, ist das keiner, sondern es muss zuerst versucht werden, den Mieter zu erreichen. Erst wenn das nicht gelingt, dürfen Vermieter die Tür eigenmächtig öffnen. Anders bei einem Brand, beinem Leck in der Gasleitung oder wenn Menschenleben gefährdet sind. Dann gilt es, sofort die Feuerwehr oder Polizei zu rufen und schnell aktiv zu werden, und die Tür darf unverzüglich geöffnet werden.

Zustandsbesichtigung 

Vermieter dürfen durchaus ihre Immobilie besichtigen, nur um nach dem Rechten zu schauen. Liegt also kein besonderer Grund vor, darf eine Besichtigung alle fünf Jahre erfolgen.  

Wohnungsverkauf und Nachmieter

Hat der Vermieter vor, die vermietete Wohnung zu verkaufen oder neu zu vermieten, so haben Eigentümer das Recht, ihre Immobilie potenziellen Kaufinteressenten zu zeigen. (s.u.)

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Besichtigungsrecht Vermieter wie oft?

Im Normalfall kommt es eher selten vor, dass ein Vermieter die vermietete Wohnung ohne besonderen Grund in Augenschein nehmen möchte. Liegt keiner der oben genannten Gründe vor, darf ein Vermieter alle fünf Jahre sein Besichtigungsrecht wahrnehmen und die Wohnung besichtigen. Das geht aus einem Urteil des Landgericht Münchens hervor (Az. 461 C 19626/15).

Wie oft darf der Vermieter die Wohnung ansehen?

Fristen für Besichtigungstermine 

Eine Besichtigung oder ein Besuch muss mindestens drei Tage vorher schriftlich angekündigt werden, berufstätige Mieter können einen Vorlauf von bis zu zwei Wochen erwarten. Kurzfristigere Terminlegungen müssen Mieter nur in absoluten Notfällen akzeptieren. Im Normalfall können sie um eine Verlegung des Termins bitten. In der schriftlichen Ankündigung muss der Grund für den Besuch genannt sein.

Dürfen Mieter Besichtigungstermine ablehnen?

Grundsätzlich verweigern dürfen Mieter sich dem Besuch des Vermieters nicht. Und im Normalfall werden Terminabsprachen zwischen Mieter und Vermieter mit Ankündigungsfristen und Nennung des Besichtigungsgrundes einvernehmlich geregelt. Mieter, die zu einem bestimmten Termin partout nicht können, dürfen den Termin absagen. Nur: Rechtlich gesehen haben sie keinen Anspruch auf einen zweiten Termin. Sind die Mieter mit dem Terminvorschlag nicht einverstanden, dann müssen sie eine Alternative anbieten. Anders ist es in dringenden Fällen, zum Beispiel darf bei einem Wasserschaden der Besuch auch kurzfristig erfolgen. Wenn der Vermieter zum Handwerkertermin mitkommen möchte, muss er das vorher ankündigen.

Das dürfen Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung

Vermieter müssen sich an den Grund ihres Besuchs halten. Das bedeutet, Vermieter können nicht etwa einen Termin vereinbaren, um den Stromzähler abzulesen und dann beim Termin die gesamte Wohnung unter die Lupe nehmen. Vermieter dürfen nur Personen mitbringen, die den genannten Zweck des Besuches betreffen, also je nach Grund Handwerker, Makler oder Kaufinteressenten. Fotografieren und Filmen sind nicht erlaubt. Das wäre eine Verletzung der Privatsphäre des Mieters.

Wer noch hat ein Besichtigungsrecht und darf in die Wohnung?

Der Vermieter darf zur Besichtigung nur Personen mitbringen, die für den Grund der Besichtigung erforderlich sind, beispielsweise Handwerker, Makler oder Kaufinteressenten. Diese Personen dürfen sogar ohne Vermieter die Wohnung besichtigen, wenn der Vermieter ihren Besuch vorher angekündigt hat oder sie eine Vollmacht des Vermieters für die Besichtigung vorzeigen können.

Mieter verweigern Zutritt zur Wohnung

Bei Mietern, die den Zutritt zur Wohnung verweigern, heißt es für Vermieter: Ruhe bewahren. Sie können nicht den Schlüsseldienst anrufen, weil zum Beispiel ein Handwerker- oder Schornsteinfeger-Termin nicht eingehalten wird. Tun sie es trotzdem, droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Besichtigungsrecht kann schlimmstenfalls mit Verfügung durchgesetzt werden

Verweigern Mieter dem Vermieter trotz fristgerechter Ankündigung und stichhaltiger Gründe das Besichtigungsrecht, können Vermieter zuerst ein anwaltliches Schreiben aufsetzen lassen. Darin wird der Mieter auf die Rechtslage hingewiesen und eine angemessene Frist gesetzt, in der er einen Besichtigungstermin vorschlagen muss. Führt auch das nicht zum Erfolg, können Vermieter als letzte Konsequenz eine einstweilige Verfügung erwirken. 

Auf lange Sicht können Mieter Besichtigungen durch den Vermieter nicht verhindern. Verweigern Mieter Wohnungsbesichtigungen ohne dafür berechtigte Gründe zu haben, kann das sogar zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09).

Besichtigungsrecht bei Wohnungsverkauf

Hat ein Vermieter die Absicht, die Wohnung zu verkaufen, sind Mieter meist wenig kooperativ wenn es um Besichtigungen durch Kaufinteressenten geht. Das ist verständlich. Dennoch hat ein Eigentümer das Recht, die Wohnung potenziellen Käufern zu zeigen, auch wenn sie vermietet ist.

Das Landgericht Frankfurt hat 2002 entschieden, dass dem Eigentümer einer Wohnung das Recht zur Besichtigung mit Kaufinteressenten dreimal monatlich zusteht, und zwar nach einer Ankündigungsfrist von drei Tagen werktags zwischen 19 und 20 Uhr zu. Dabei darf ein Termin nicht länger als 45 Minuten dauern (LG Frankfurt am Main, NZM 2002, 696).

Zusammenfassung Besichtigungsrecht Vermieter

Eine vermietete Wohnung ist für Vermieter tabu. Der Mieter hat das Hausrecht. Gründe für das Besichtigungsrecht müssen stichhaltig sein. Mieter können sich Besichtigungen verweigern, haben aber auf lange Sicht keinen Erfolg damit. Will der Vermieter die Wohnung verkaufen, müssen Mieter Besichtigungen in begrenztem Maße zulassen.

Wie oft darf der Vermieter die Wohnung ansehen?

Ein Beitrag der SmartMiete Redaktion

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Wie oft muss ich die Wohnung besichtigen lassen?

Sonn- und Feiertage sind in der Regel tabu. Der Mieter muss sich auch nicht gefallen lassen, dass fast täglich Kauflustige seine Wohnung bevölkern. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht.

Wann kann der Vermieter die Wohnung kontrollieren?

Hat Ihr Vermieter ein berechtigtes Interesse, die Wohnung zu besichtigen, sollte er seinen Besuch mindestens 24 Stunden vorher ankündigen. Außer wenn Gefahr im Verzug ist, wie zum Beispiel bei einem Wasserschaden. In weniger dringlichen Fällen sollte der Besuch eine Woche vorher angekündigt werden.

Wie viele Besichtigungen muss ein Mieter zulassen?

„Das Landgericht Frankfurt entschied, dass es ausreichend ist, wenn ein Mieter drei Mal im Monat Besichtigungen in der Zeit von 19 bis 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten ermöglicht“, so Rechtsanwalt Frank Preidel. Der Vermieter muss bei den Terminen Rücksicht auf die Arbeitszeiten des Mieters nehmen.

Hat der Vermieter das Recht die Wohnung zu sehen?

(dmb) Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter dagegen kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.