Wie viel darf man zollfrei nach deutschland einführen

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Wenn Sie aus einem Land au�erhalb der Europ�ischen Union (EU) nach Deutschland einreisen oder zur�ckkehren, k�nnen Sie Waren (Reisemitbringsel) bis zu einem bestimmten Warenwert abgabenfrei und ohne Zollformalit�ten einf�hren. F�r bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren (beispielsweise Kaffee, Alkohol, Tabakwaren oder Kraftstoffe) gelten Mengengrenzen und f�r andere Waren gelten Wertgrenzen. Die Warenmenge, die diese Grenzen nicht �berschreitet, wird Reisefreimenge genannt.

Die allgemeinen Voraussetzungen f�r eine abgabenfreie Einfuhr (Reisefreimenge) sind:

  • Sie f�hren die betreffenden Waren mit sich.
  • Die Waren sind f�r den pers�nlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
  • Die Waren sind nicht zu gewerblichen Zwecken bestimmt.
  • Die Waren versto�en nicht gegen Verbote und Beschr�nkungen.
  • Tabakwaren sowie Alkohol und alkoholhaltige Getr�nke d�rfen nicht von Reisenden unter 17 Jahren eingef�hrt werden.

Die Mengen- und Wertgrenzen f�r die abgabenfreie Einfuhr sind

  • bei Tabakwaren

    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 Gramm Rauchtabak oder
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
  • bei Alkohol und alkoholhaltigen Getr�nken

    • 1 Liter Alkohol und alkoholhaltige Getr�nke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unverg�llter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
    • 2 Liter Alkohol und alkoholhaltige Getr�nke mit einem Alkoholgehalt von h�chstens 22 Volumenprozent oder
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
    • 4 Liter nicht sch�umende Weine und
    • 16 Liter Bier
  • bei Arzneimitteln

    • die dem pers�nlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
  • bei Kraftstoffen

    • f�r jedes Motorfahrzeug die im Hauptbeh�lter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Beh�lter
  • andere Waren

    • bis zu einem Warenwert von insgesamt EUR 300,00,
    • bei Flug-�beziehungsweise Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt EUR 430,00,
    • bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt EUR 175,00.

�berschreitung der Reisefreimengen

Falls die von Ihnen mitgef�hrten Waren die Reisefreimengen �berschreiten, m�ssen Sie diese Waren bei der f�r den Grenz�bertritt zust�ndigen Zollstelle am Flug- beziehungsweise Seehafen oder beim Grenz�bertritt anmelden und entsprechende Einfuhrabgaben (Z�lle, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern) bezahlen. Sie m�ssen zudem glaubhaft darlegen k�nnen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.

Die Reisefreimengen k�nnen Sie w�hrend einer Reise nur einmal in Anspruch nehmen. Eine Reise ist erst mit der R�ckkehr zum inl�ndischen Wohnort oder der Ankunft am Urlaubsort in Deutschland beendet. Sie k�nnen die Reisefreimenge also nicht mehrfach in Anspruch nehmen, wenn Sie die Grenze mehrfach unmittelbar hintereinander �berqueren.

Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen eingef�hrten Waren die Reisefreimengen �berschreiten, wenden Sie sich bitte direkt an den Zoll. Falls Ihre Waren die genannten Reisefreimengen �berschreiten, m�ssen Sie Einfuhrabgaben entrichten.

Gebiete mit zollrechtlichen Sonderregelungen

Die folgenden Gebiete geh�ren zwar zum Staatsgebiet, aber nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU. Auch hier gelten die Bestimmungen f�r Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten. Waren aus diesen Gebieten sind daher nur abgabenfrei, wenn sie die Reisefreimengen f�r Waren aus Nicht-EU-Staaten nicht �berschreiten. Bei �berschreiten der Freigrenzen werden Z�lle, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern erhoben:

  • Helgoland und B�singen,
  • F�r�er Inseln und Gr�nland,
  • Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Franz�sisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Franz�sische S�d- und Antarktisgebiete, Saint-Barth�lemy
  • Livigno
  • Aruba, Bonaire, Cura�ao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten,
  • Ceuta und Melilla,
  • Gibraltar und
  • der n�rdliche (t�rkische) Teil der Republik Zyperns, in dem die Regierung der Republik Zyperns keine tats�chliche Kontrolle aus�bt.

Gebiete mit steuerrechtlichen Sonderregelungen

Die folgenden Gebiete geh�ren zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU. Es gelten die Bestimmungen f�r Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Bei �berschreiten der Freigrenzen werden Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern erhoben:

  • Kanarische Inseln (Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer),
  • britische Kanalinseln (Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer),
  • �berseedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte Guadeloupe, R�union und Franz�sisch-Guayana) (Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer),
  • �landinseln (Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer)
  • Berg Athos in Griechenland (Einfuhrumsatzsteuer) und
  • Campione d´Italia (Italien) sowie der zu Italien geh�rende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresoi (Einfuhrumsatzsteuer).

Wenn Sie die Reisefreimengen einhalten und nichts zu verzollen haben, setzen Sie Ihre Reise normal fort. Verlassen Sie einen Flug- oder Seehafen durch das gr�ne Tor.

Wenn Sie etwas zu verzollen haben und Reisefreimengen �berschreiten, m�ssen Sie eine Einfuhrabgabe bezahlen:

  • Melden Sie sich bei Grenz�bertritt bei der Zollstelle. Nehmen Sie daf�r am Flughafen oder am Seehafen den roten Ausgang.

    • Wenn Sie �ber eine Landstra�e, mit der Bahn oder �ber die K�ste einreisen, k�nnen Sie sich auch bei der Bundespolizei melden.
  • Geben Sie an, welche Waren Sie zu verzollen haben.

  • Teilen Sie gegebenenfalls mit, ob Ihre Waren aus einem pr�ferenzberechtigten Land stammen und daher Zollbeg�nstigungen gelten.

  • Die Zollstelle (Bundespolizei) berechnet die Abgaben, die Sie bezahlen m�ssen.

  • Bleibt der Wert Ihrer zollpflichtigen Reisemitbringsel unter EUR 700,00 kann f�r Sie ein pauschalierter Abgabensatz berechnet werden, sofern Sie die Waren in Ihrem Gep�ck haben und f�r Sie pers�nlich oder als Geschenk gedacht sind.

    • Der pauschalierte Abgabensatz betr�gt 17,5 Prozent des Warenwerts, bei einer Zollpr�ferenz: 15 Prozent.
  • Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder lehnen Sie die Pauschalierung ab, berechnet die Zollstelle Ihre Abgaben nach dem Zolltarif und den Einzelsteuergesetzen.

  • �berschreiten Sie die Wertgrenze von EUR 1.200 ben�tigen Sie f�r eine Zollpr�ferenz einen schriftlichen Pr�ferenznachweis.

  • Sie k�nnen die Einfuhrabgaben (Z�lle, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern) direkt vor Ort entrichten.

    • Sollten Ihnen das vor Ort nicht m�glich sein, wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen festgelegt. In solchen F�llen werden die Waren als "Pfand" einbehalten und erst nach Zahlung der Abgaben wieder freigegeben. Gegen Zahlung einer Versandgeb�hr werden die Waren auch an Ihren Wohnsitz geschickt.
  • Sie erhalten das Original Ihrer Abgabenrechnung.

Hinweis: Wenn Sie beim Grenz�bertritt verschweigen, dass Sie Reisefreimengen �berschreiten oder wenn Sie falsche Angaben machen, begehen Sie Steuerhinterziehung. In diesem Fall k�nnen Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Die Bearbeitung und �berpr�fung dauert mindestens mehrere Minuten und bis zu mehr als einer Stunde.

Formulare: keine
Onlineverfahren m�glich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Pers�nliches Erscheinen n�tig: ja

Bundesministerium der Finanzen

Wie viel darf man nach Deutschland mitnehmen?

Sie dürfen sonstige Waren bis zu einem Wert von 300 Euro pro Reisende(n) bzw. 430 Euro für Reisende im Luft- oder Seeverkehr mitführen. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern jedoch ein niedrigerer Höchstwert (150 Euro).

Welcher Betrag ist zollfrei?

Bei einem Sachwert von nicht mehr als 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Die bisherige Freigrenze von 22 Euro ist ab dem 1. Juli 2021 weggefallen.

Wann muss man durch den Zoll?

Wann muss ich beim Zoll am Flughafen etwas anmelden? Sie müssen Waren beim Zoll am Flughafen anmelden, welche über den Reisefreimengen liegen, wenn Sie diese nach Deutschland einführen wollen. Auch für Bargeld über 10.000 Euro muss eine Zollanmeldung erfolgen.

Was darf ich zollfrei aus der Türkei einführen?

Tabak und Alkohol ab 18 Jahren und in begrenzten Mengen:.
Zigaretten (600 St.).
Zigarillos (100 St.) oder Zigarren (50 St.).
Zigarettentabak oder Pfeifentabak (250g).
Zigarettenpapier (200 St.).
Blauer Tabak (200g).
Schnupftabak (50g).
Alkoholische Getränke >22%vol. (1L).
Alkoholische Getränke <22%vol. (1L).