Nr. 99122005058002 Show Wenn Sie aus einem Land au�erhalb der Europ�ischen Union (EU) nach Deutschland einreisen oder zur�ckkehren, k�nnen Sie Waren (Reisemitbringsel) bis zu einem bestimmten Warenwert abgabenfrei und ohne Zollformalit�ten einf�hren. F�r bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren (beispielsweise Kaffee, Alkohol, Tabakwaren oder Kraftstoffe) gelten Mengengrenzen und f�r andere Waren gelten Wertgrenzen. Die Warenmenge, die diese Grenzen nicht �berschreitet, wird Reisefreimenge genannt. Die allgemeinen Voraussetzungen f�r eine abgabenfreie Einfuhr (Reisefreimenge) sind:
Die Mengen- und Wertgrenzen f�r die abgabenfreie Einfuhr sind
�berschreitung der Reisefreimengen Falls die von Ihnen mitgef�hrten Waren die Reisefreimengen �berschreiten, m�ssen Sie diese Waren bei der f�r den Grenz�bertritt zust�ndigen Zollstelle am Flug- beziehungsweise Seehafen oder beim Grenz�bertritt anmelden und entsprechende Einfuhrabgaben (Z�lle, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern) bezahlen. Sie m�ssen zudem glaubhaft darlegen k�nnen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden. Die Reisefreimengen k�nnen Sie w�hrend einer Reise nur einmal in Anspruch nehmen. Eine Reise ist erst mit der R�ckkehr zum inl�ndischen Wohnort oder der Ankunft am Urlaubsort in Deutschland beendet. Sie k�nnen die Reisefreimenge also nicht mehrfach in Anspruch nehmen, wenn Sie die Grenze mehrfach unmittelbar hintereinander �berqueren. Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen eingef�hrten Waren die Reisefreimengen �berschreiten, wenden Sie sich bitte direkt an den Zoll. Falls Ihre Waren die genannten Reisefreimengen �berschreiten, m�ssen Sie Einfuhrabgaben entrichten. Gebiete mit zollrechtlichen Sonderregelungen Die folgenden Gebiete geh�ren zwar zum Staatsgebiet, aber nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU. Auch hier gelten die Bestimmungen f�r Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten. Waren aus diesen Gebieten sind daher nur abgabenfrei, wenn sie die Reisefreimengen f�r Waren aus Nicht-EU-Staaten nicht �berschreiten. Bei �berschreiten der Freigrenzen werden Z�lle, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern erhoben:
Gebiete mit steuerrechtlichen Sonderregelungen Die folgenden Gebiete geh�ren zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU. Es gelten die Bestimmungen f�r Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Bei �berschreiten der Freigrenzen werden Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern erhoben:
Wenn Sie die Reisefreimengen einhalten und nichts zu verzollen haben, setzen Sie Ihre Reise normal fort. Verlassen Sie einen Flug- oder Seehafen durch das gr�ne Tor. Wenn Sie etwas zu verzollen haben und Reisefreimengen �berschreiten, m�ssen Sie eine Einfuhrabgabe bezahlen:
Hinweis: Wenn Sie beim Grenz�bertritt verschweigen, dass Sie Reisefreimengen �berschreiten oder wenn Sie falsche Angaben machen, begehen Sie Steuerhinterziehung. In diesem Fall k�nnen Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Bearbeitung und �berpr�fung dauert mindestens mehrere Minuten und bis zu mehr als einer Stunde. Formulare: keine Bundesministerium der Finanzen Wie viel darf man nach Deutschland mitnehmen?Sie dürfen sonstige Waren bis zu einem Wert von 300 Euro pro Reisende(n) bzw. 430 Euro für Reisende im Luft- oder Seeverkehr mitführen. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern jedoch ein niedrigerer Höchstwert (150 Euro).
Welcher Betrag ist zollfrei?Bei einem Sachwert von nicht mehr als 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Die bisherige Freigrenze von 22 Euro ist ab dem 1. Juli 2021 weggefallen.
Wann muss man durch den Zoll?Wann muss ich beim Zoll am Flughafen etwas anmelden? Sie müssen Waren beim Zoll am Flughafen anmelden, welche über den Reisefreimengen liegen, wenn Sie diese nach Deutschland einführen wollen. Auch für Bargeld über 10.000 Euro muss eine Zollanmeldung erfolgen.
Was darf ich zollfrei aus der Türkei einführen?Tabak und Alkohol ab 18 Jahren und in begrenzten Mengen:. Zigaretten (600 St.). Zigarillos (100 St.) oder Zigarren (50 St.). Zigarettentabak oder Pfeifentabak (250g). Zigarettenpapier (200 St.). Blauer Tabak (200g). Schnupftabak (50g). Alkoholische Getränke >22%vol. (1L). Alkoholische Getränke <22%vol. (1L). |