Bundeszentralamt für steuern ust id antrag

Sie möchten wissen, wo und wie Sie für Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer beantragen können.

Basisinformationen

Wenn Sie innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes Waren liefern oder erwerben beziehungsweise Dienstleistungen ausführen oder empfangen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Steuernummer eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Das Bundeszentralamt für Steuern  vergibt die Nummer auf Antrag an Unternehmen, die in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz
  • juristische Personen, die nicht Unternehmerin oder Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Unternehmen, die am EU-Binnenmarkt teilnehmen, benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Diese eigenständige Nummer, die Unternehmen zusätzlich zu ihrer Steuernummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen können, dient im Rahmen der Abwicklung von innergemeinschaftlichen Leistungen der eindeutigen Identifizierung von EU-Unternehmern im Bereich der Umsatzsteuer.

Wozu wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt?

Ein deutsches Unternehmen, dass seine Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen in andere EU-Länder verkauft oder selbst Angebote von Unternehmen aus diesen Ländern bezieht, benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Englisch: sales tax identification number). 

Die USt-IdNr. muss auf der Rechnung vermerkt sein, wenn ein Unternehmen

  • innergemeinschaftliche Lieferungen liefert oder erwirbt
  • innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte gemäß § 25b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) durchführt
  • steuerpflichtige Leistungen erbringt oder in Anspruch nimmt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Wer gemäß § 2 UStG als Unternehmen oder Unternehmer gilt, ist gemäß § 27a UStG berechtigt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den innergemeinschaftlichen Handel mit anderen Unternehmen (B2B) zu beantragen. Wer mehr als ein Gewerbe betreibt, wird als sogenannte Unternehmereinheit betrachtet und erhält für das gesamte Unternehmen nur eine einzige USt-IdNr..

Brauchen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-IdNr.?

Kleinunternehmer sind von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Der Antrag auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist aber auch für Kleinunternehmer möglich und zulässig. Allerdings haben sie gemäß § 1 Absatz 3 UStG keinen Anspruch auf umsatzsteuerfreie Rechnungen von anderen EU-Unternehmen.

Was bedeutet innergemeinschaftlicher Handel?

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet bei Umsätzen, die mit Geschäften im Ausland erzielt werden, zwischen Geschäften innerhalb der EU und Geschäften im Nicht-EU-Ausland, den sogenannten Drittstaaten.

Beim Handel mit Unternehmen im EU-Ausland spricht man von den sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen. Diese Lieferungen und Leistungen sind steuerfrei. Das heißt, die Unternehmen führen für diese Umsätze keine Steuer an das Finanzamt ab. Entsprechend dürfen sie die Umsatzsteuer auch nicht in ihren Rechnungen ausweisen. Vorsteuerbeträge, die mit Auslandsgeschäften in Verbindung stehen, können trotzdem in voller Höhe geltend gemacht werden.

Die Umsatzsteuerlast wird bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen mit dem Reverse-Charge-Verfahren umgekehrt. Das bedeutet, nicht das leistende Unternehmen, sondern der Leistungsempfänger ist dazu verpflichtet, Waren und Dienstleistungen in seinem Heimatland zu versteuern und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Verfahren ist, dass die Lieferungen und Leistungen auch tatsächlich im EU-Ausland ankommen und es sich bei dem Empfänger nachweislich um ein Unternehmen handelt. Auf der Rechnung muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vermerkt sein, damit das Finanzamt die Transaktion nachvollziehen kann. 

Das Reverse-Charge-Verfahren findet mit Ausnahme bestimmter Dienstleistungen (Telekommunikation, Elektronik, Fernsehen, Rundfunk) keine Anwendung bei Lieferungen an Privatpersonen. In diesem Fall muss der Unternehmer die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen und an das Finanzamt in seinem Heimatland abführen.

Lieferungen in Drittländer

Lieferungen in das nicht-europäische Ausland belieben ebenfalls steuerfrei, sofern ein Unternehmer nachweisen kann, dass die Ware Deutschland auch tatsächlich verlassen hat.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen

Fehlt die USt-IdNr. des Kunden auf der Rechnung oder ist die aufgeführte Nummer falsch, läuft der Unternehmer Gefahr, die Umsatzsteuer trotz der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen und Leistungen aus eigener Tasche an das Finanzamt zahlen zu müssen. Der Unternehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seiner Kunden zu prüfen. 

Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Inland und Ausland

Die Umsatzsteuer-ID ihrer Geschäftspartner finden Unternehmer auf deren Unternehmenswebsites. Darüber hinaus haben Unternehmerinnen bzw. Unternehmer mit gültiger deutscher USt-IdNr. die Möglichkeit, ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im Bestätigungsverfahren prüfen zu lassen. Alternativ haben Unternehmen die Möglichkeit, über eine Schnittstelle zum Bundeszentralamt für Steuern die Prüfung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in ihre eigenen Software-Systeme einzubinden, um die USt-IdNrn. automatisiert abzufragen.

Unternehmen, die ihre eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer suchen, finden diese auf dem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das seinen Sitz in Saarlouis hat.

Wie ist die Umsatzsteuer-IdNr. aufgebaut?

Der Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Abkürzung USt-IdNr., folgt in den EU-Mitgliedstaaten einem einheitlichen Muster. Sie besteht aus einem Länderkürzel (zwei Buchstaben) sowie weiteren acht bis zwölf Stellen. Je nach Land handelt es sich entweder um eine Kombination von Ziffern und Buchstaben oder – wie bei der deutschen Umsatzsteuer-IdNr. – ausschließlich um Ziffern. 

Die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus dem Länderkürzel sowie neun Ziffern:

DE 123456789

Wie wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt?

Bei der Gründung eines Unternehmens wird für die Anmeldung beim Finanzamt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und beim Finanzamt abgegeben, um eine Steuernummer zu erhalten. In diesem Zuge kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gleich mit beantragt werden. Das Finanzamt leitet diesen Antrag dann an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. 

Im Rahmen des Internet-Vergabeverfahrens des BZSt können Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch online über www.bzst.de beantragen. Für die Bearbeitung des Antrags sind folgende Informationen notwendig: 

  • die Rechtsform des Unternehmens
  • Name und Sitz des Unternehmens
  • Name, Vorname und Geburtsdatum des Steuerpflichtigen (nur bei Einzelunternehmen)
  • der Name des für die Besteuerung des Unternehmens zuständigen Finanzamtes
  • die Steuernummer des Unternehmens
  • die Körperschaftsteuernummer bei Kapitalgesellschaften

Nach einer kurzen Überprüfung der Angaben erfolgt die Zuteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Änderungen der Daten müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden, dass diese im Anschluss der Änderung automatisch an das BZSt weiterleitet.

Alternativ kann der Antrag auch per Post schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern geschickt werden. Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist grundsätzlich kostenlos.

Unterschied Steuernummer, Steuer-ID und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

In Deutschland wird jeder Privatperson bereits bei der Geburt eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt, um Steuerzahler eindeutig zu identifizieren. Unternehmen und Unternehmern wird zusätzlich eine Steuernummer zugeteilt, über die die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer abgerechnet wird. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen Unternehmen zusätzlich zu ihrer Steuernummer, um Geschäfte im und mit dem Ausland abwickeln zu können.


Wie beantrage ich eine USt ID Nummer?

Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden. Sie erhalten Ihre USt-IdNr.

Wer kann eine USt ID Nummer beantragen?

Beantragung. Antragsberechtigt sind Unternehmer gemäß § 2 UStG sowie juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Im Falle der Organschaft ist nur der umsatzsteuerliche Organträger antragsberechtigt ...

Was tun wenn keine USt ID vorliegt?

Wenn eine der Nummern fehlt, gilt der für eine innergemeinschaftliche Lieferung notwendige Buchnachweis (§ 17c UStDV) für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerfreiheit als nicht erbracht. Außerdem muss diese Rechnung den Vermerk „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung” oder „steuerfrei nach § 4 Nr. 1b i.

Wie lange dauert es bis man eine Umsatzsteuer ID bekommt?

Bei der steuerlichen Neuaufnahme kann er gleichzeitig die Erteilung einer USt-IDNr. beantragen. Diese Angaben werden automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet. Die Beantragung dauert zur Zeit bis zu zwei Monate.