Wie groß darf ein Gartenhaus sein ohne Baugenehmigung in NRW

Ein Gartenhaus aufstellen bedarf einer Genehmigung der örtlichen Baubehörde. Vor allem wenn es sich um einen bewohnbaren Festbau handelt, können die Auflagen für eine Erteilung der Genehmigung enorm sein. Keinesfalls lohnt sich ein ohne Genehmigung erfolgendes Bauvorhaben, da hier die örtliche Baubehörde in NRW den Rückbau verlangen und somit teure Kosten generieren kann. Doch nicht nur bei großen Gartenhäusern, sondern selbst bei einem kleinen Geräteschuppen kann es zu Problemen mit der Baubehörde kommen, wurde dieser ohne Genehmigung auf dem Grundstück errichtet.

Das öffentliche Baurecht setzt Grenzen

Liegt das Gartengrundstück in NRW in einer Region mit Bebauungsplan, kann es beim Wunsch nach einem Gartenhaus zu richtigen Problemen mit der Baubehörde kommen. Es lohnt sich daher bereits beim Kauf des Gartens zu informieren, ob dem Wunsch nach einer Bebauung des Grundstücks entsprochen werden kann oder ob eine Ablehnung erfolgt, weil sich die Bebauung nicht mit den Auflagen im öffentlichen Baurecht vereinbaren lässt. Auch wenn es sich um einen baugenehmigungsfreien Bau handeln soll, kann das Baurecht dem Gartenbesitzer einen Strich durch die Rechnung machen und das Aufstellen eines Schuppens, Gartenhauses oder sogar Spielhauses für Kinder außerhalb der Bebauungsgrenze untersagen. In NRW sind die Auflagen besonders streng, da in den meisten Gartenanlagen Bebauungspläne vorliegen und so nicht einfach darauf los gebaut werden kann. Ehe man ein Gartenhaus kauft, sollte man immer bei der zuständigen Baubehörde nachfragen und sich so für das Bauvorhaben absichern. Ist die Genehmigung erteilt, müssen alle Auflagen an die Baufläche und Größe des Gartenhauses eingehalten werden. Die Baubehörde behält sich das Recht zur Prüfung und Vermessung vor.

  • Lesen Sie auch — Planungsschritte beim Bau eines Gartenhauses
  • Lesen Sie auch — Baugenehmigung für das Gartenhaus
  • Lesen Sie auch — Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Hessen

Auflagen für ein Gartenhaus in NRW

Bei einem kleinen Gartenhaus im Rahmen des Bebauungsplans entfällt die Baugenehmigung in den meisten Fällen. Schwieriger wird es, plant man ein größeres oder zweigeschossiges Gartenhaus. Hier bekommt der potenzielle Bauherr die strikten Auflagen der Baubehörde zu spüren und kann sich darauf einstellen, endlosen Schriftverkehr und juristische Hilfe beanspruchen zu müssen. Gleiches gilt für Bauvorhaben außerhalb des aufgezeigten Bebauungsplans.

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine festgelegte Größe für ein Gewächshaus, ohne Baugenehmigung. Die zuständige Behörde entscheidet hierüber individuell. Grundsätzlich ist die Errichtung von Gewächshäusern in NRW genehmigungspflichtig, sofern diese größer sind als 12 Quadratmeter. Bei kleineren Gewächshäusern ist nach Absprache mit der Behörde auch eine Genehmigungserteilung möglich.

Ein Gewächshaus ist eine hervorragende Möglichkeit, um selbst Gemüse und Obst anzubauen. Die Errichtung eines Gewächshauses ist jedoch genehmigungspflichtig, wenn dieses größer als 12 Quadratmeter ist. Bei kleineren Gewächshäusern ist in der Regel keine Genehmigung notwendig.

Die maximal zulässige Grundfläche eines Gewächshauses in Nordrhein-Westfalen ohne Baugenehmigung beträgt 100 Quadratmeter.

In Nordrhein-Westfalen gelten für Gewächshäuser bestimmte Größenbeschränkungen. So darf die maximal zulässige Grundfläche eines Gewächshauses ohne Baugenehmigung 100 Quadratmeter betragen. Bei größeren Gewächshäusern ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.

Ist die Baugenehmigung für ein Gewächshaus in Nordrhein-Westfalen notwendig, wenn die Grundfläche größer als 100 Quadratmeter ist?

In Nordrhein-Westfalen ist die Baugenehmigung für ein Gewächshaus notwendig, wenn die Grundfläche größer als 100 Quadratmeter ist. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regelung. So ist zum Beispiel eine Baugenehmigung nicht erforderlich, wenn das Gewächshaus ausschließlich zur Nutzung in landwirtschaftlichen Betrieben dient.

Ist in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung erforderlich, wenn das Gewächshaus größer als 100 Quadratmeter ist?

In Nordrhein-Westfalen ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich, wenn das Gewächshaus größer als 100 Quadratmeter ist.

Bei der Errichtung eines Gartenhauses m�ssen Eigent�mer zwingend das �ffentliche Baurecht oder die Landesbauordnung beachten. Foto: Verband Wohneigentum NRW

Mit den w�rmeren Temperaturen planen Eigent�mer wieder vermehrt private Bauprojekte am Haus oder im Garten. Sei es ein Gartenhaus als R�ckzugsort oder als Stauraum f�r Ger�te, ein Terrassendach zur Aufwertung des Au�enbereichs oder ein Baumhaus f�r die Kinder. Der Verband Wohneigentum NRW erkl�rt die gesetzlichen Regelungen, die Gartenbesitzer vor Baubeginn kennen sollten. So kann �rger mit dem Bauordnungsamt oder dem Nachbarn vermieden werden.

Bei der Errichtung eines Gartenhauses m�ssen Eigent�mer zwingend das �ffentliche Baurecht oder die Landesbauordnung beachten. Bebauungspl�ne werden von der Gemeinde erlassen und sind gesetzlich verankert. So sollen Natur und Landschaft gesch�tzt und zugleich das Gesamtbild eines Stadtviertels erhalten werden.

In Nordrhein-Westfalen liegt die genehmigungsfreie Grenze laut Landesbauordnung (BauO NRW) bei 75 Kubikmeter Rauminhalt (wichtig: Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsr�ume, St�lle, Toiletten oder Feuerst�tten). Trotzdem hei�t dies nicht, dass nicht andere Vorschriften eingehalten werden m�ssten.

Ein Gartenhaus ist kein erweiterter Wohnraum

Ein Gartenhaus muss flexibel wieder abbaubar sein und darf daher nicht mit einem Betonfundament im Boden verankert sein. Auch ist es nicht erlaubt, eine K�che oder ein Bad in einem Gartenhaus zu installieren. Die Nutzung als zus�tzlicher Wohnraum ist nicht gestattet.

Grenzen zum Nachbarn einhalten

Ob Gartenhaus oder Spielturm: Zwingend sind beim Bau die Grenzen zum Nachbargrundst�ck einzuhalten. Laut Landesbauordnung k�nnen an der Grenze zum Beispiel Gew�chsh�user, Garagen und Gartenh�uschen von maximal drei Metern H�he errichtet werden. Dabei darf eine Grenzbebauung von neun Metern L�nge nicht �berschritten werden.

Ein Abstand von mindestens drei Metern zur Nachbargrenze muss dagegen laut Landesbauordnung eingehalten werden, wenn es sich um eine nicht f�r ein erwachsenengerechtes Betreten geeignete bauliche Errichtung handelt (wie zum Beispiel Spiel- und Klettert�rme), die h�her als zwei Meter ist und einen geb�ude�hnlichen Charakter darstellt.

Terrassen�berdachungen meist genehmigungsfrei

In vielen F�llen ist in Nordrhein-Westfalen keine Baugenehmigung f�r Terrassen�berdachungen n�tig, wenn sie eine Fl�che von 30 Quadratmetern nicht �berschreiten und nicht mehr als 4,5 Meter Tiefe haben.

�Wir empfehlen dennoch, immer beim zust�ndigen Bauordnungsamt die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen zu erfragen�, sagt Rechtsanwalt Stephan Dingler, Rechtsberater vom Verband Wohneigentum NRW und erg�nzt �In einigen F�llen ist nicht nur die Gr��e der Terrassen�berdachung von Bedeutung, sondern auch der Abstand zur Grundst�cksgrenze. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass beim Bau von Gartenhaus, Baumhaus oder Terrassendach doch notwendige Genehmigungen fehlen, droht der Abriss und im schlimmsten Fall eine zus�tzliche Strafzahlung.�

Wie groß darf eine Gartenhütte ohne Baugenehmigung sein?

Gartenhaus in Kleingartenanlage beantragen Welche Vorschriften eingehalten werden müssen, regelt das sogenannte Bundeskleingartengesetz: In der Regel ist keine Genehmigung notwendig, solange Ihr Gartenhaus eine Grundfläche von 24 Quadratmetern nicht überschreitet.

Wie weit muß ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein NRW?

Vorgaben der Bundesländer.

Wie hoch darf eine Gartenhaus sein NRW?

An der Grundstücksgrenze können laut Landesbauordnung Bauten von maximal 3 Metern Höhe errichtet werden, wenn sie eine Einzellänge auf der Grenze zum Nachbarn von 9 Metern nicht überschreiten. Zulässig sind zum Beispiel nur Garagen, Gewächshäuser oder Abstellräumlichkeiten.

Wie weit muß ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein?

Abstand zum Nachbarn: 3-Meter-Regel mit Ausnahmen keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthält, die Wand an der Grenze nicht höher als 3 Meter ist, das Gartenhaus insgesamt nicht länger als 9 Meter ist.